Wer einen Hörschaden durch ein zu lautes Rock-Konzert erleidet, hat die Möglichkeit von der Haftpflichtversicherung des jeweiligen Veranstalters des Konzertes Schadensersatz zu verlangen. Der Konzertveranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, seine Besucher vor Gesundheitsschäden zu schützen, welche durch zu laute Musik entstehen.
In einem Fall in Nürnberg hatte eine jüngere Frau ein Konzert von Bon Jovi besucht. Während des Konzertes stand Sie drei Stunden lang neben dem Lautsprecher des Saales, da das Publikum sehr aneinandergedrängt war. Nach dem Auftritt erlitt Sie eine Schädigung des Innenohrs mit anhaltendem Ohrgeräusch (Tinnitus).
Die Frau verlangte daraufhin von der Betriebshaftpflichtversicherung des Veranstalters 4.000 Euro Schadenersatz sowie die Übernahme der Arztkosten. Der Versicherer wollte zunächst nicht zahlen, bis die zuständigen Richter der jungen Frau Recht gaben. Der Veranstalter hätte die Geräuschkulisse im Raum kontrollieren müssen und anschließend den Tontechniker der Band kontaktieren müssen, um eine gesundheitsschonende Lautstärke zu wählen.
Die betriebliche Haftpflichtversicherung des Veranstalters muss nun neben dem Schmerzensgeld zusätzlich die Arztkosten übernehmen.
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