Private Altersvorsorge wird auch in Deutschland immer wichtiger. Die sozialen
Sicherungssysteme, allen voran die staatlichen Rentenversicherungsträger, sind
eigentlich schon lange nicht mehr in der Lage, den Rentnern angemessene Renten
zu zahlen und würde der Staat nicht immer wieder aus dem "Steuersäckl" zuschießen,
gäbe es die staatliche Rentenversicherung auch wohl schon lange nicht mehr.
Bei der privaten Altersvorsorge ist aber nicht jede Vertragsart wirklich auch
für jede Mandantengruppe geeignet - ganz im Gegenteil, je nach Beruf und
Verdienststrukturen müssen auch die Verträge der privaten Altersvorsorge höchst
unterschiedlich ausfallen.
Betrachtet man z.B. die Selbständigen, so hat man eine Gruppe von Menschen, die
in der Regel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Die
gesamte Altersvorsorge dieser Menschen muss daher privat angespart werden - die
abzuschließenden Verträge müssen also weit höher ausfallen, als bei einem
Angestellten, der die private Altersvorsorge lediglich als Zusatz zur
gesetzlichen Rente benötigt.
Auch die Verträge an sich sind in der Regel etwas anders aufgebaut. Eine
Riester-Rente macht für einen Selbständigen z.B. in der Regel keinen Sinn, denn
er ist weder direkt förderfähig, noch kann der Selbstständige die Beiträge
großartig von der Steuer absetzen.
Die Verträge der "dritten Schicht der
Altersvorsorge", reine private Zusatzversicherungen mit einer wahlweise
Einmalzahlung am Ende der Laufzeit, sind in der Regel auch uninteressant, denn diese
können grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
Für Selbständige bleibt daher als logische Konsequenz eigentlich nur die "erste
Schicht", Verträge die der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt sind,
d.h. deren Beiträge auch von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Die Verträge
sind aber vollkommen kapitalgedeckt und unterliegen daher nicht denselben
Problemen, wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Gruppe der Geschäftsführer ist den Selbständigen in der Altersvorsorge
relativ gleichgestellt, wenn nicht sogar noch etwas besser. Geschäftsführer
z.B., die auch Gesellschafter ihrer GmbH sind, können sich aus der gesetzlichen
Rentenversicherung befreien lassen und haben dann vollen Handlungsfreiraum in
Puncto private Altersvorsorge.
Ein ganz klarer Vorteil ist, dass Geschäftsführer
für sich selber, als Angestellte ihres eigenen Unternehmens (wenn sie auch
Gesellschafter sind), eine betriebliche Altersvorsorge abschließen können und so
in erhöhtem Maße von einer steuerbegünstigten Altersvorsorge profitieren.
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