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 Altersvorsorge für Selbständige




Private Altersvorsorge wird auch in Deutschland immer wichtiger. Die sozialen Sicherungssysteme, allen voran die staatlichen Rentenversicherungsträger, sind eigentlich schon lange nicht mehr in der Lage, den Rentnern angemessene Renten zu zahlen und würde der Staat nicht immer wieder aus dem "Steuersäckl" zuschießen, gäbe es die staatliche Rentenversicherung auch wohl schon lange nicht mehr.

Bei der privaten Altersvorsorge ist aber nicht jede Vertragsart wirklich auch für jede Mandantengruppe geeignet - ganz im Gegenteil, je nach Beruf und Verdienststrukturen müssen auch die Verträge der privaten Altersvorsorge höchst unterschiedlich ausfallen.

Betrachtet man z.B. die Selbständigen, so hat man eine Gruppe von Menschen, die in der Regel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Die gesamte Altersvorsorge dieser Menschen muss daher privat angespart werden - die abzuschließenden Verträge müssen also weit höher ausfallen, als bei einem Angestellten, der die private Altersvorsorge lediglich als Zusatz zur gesetzlichen Rente benötigt.

Auch die Verträge an sich sind in der Regel etwas anders aufgebaut. Eine Riester-Rente macht für einen Selbständigen z.B. in der Regel keinen Sinn, denn er ist weder direkt förderfähig, noch kann der Selbstständige die Beiträge großartig von der Steuer absetzen.

Die Verträge der "dritten Schicht der Altersvorsorge", reine private Zusatzversicherungen mit einer wahlweise Einmalzahlung am Ende der Laufzeit, sind in der Regel auch uninteressant, denn diese können grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.

Für Selbständige bleibt daher als logische Konsequenz eigentlich nur die "erste Schicht", Verträge die der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt sind, d.h. deren Beiträge auch von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Die Verträge sind aber vollkommen kapitalgedeckt und unterliegen daher nicht denselben Problemen, wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Gruppe der Geschäftsführer ist den Selbständigen in der Altersvorsorge relativ gleichgestellt, wenn nicht sogar noch etwas besser. Geschäftsführer z.B., die auch Gesellschafter ihrer GmbH sind, können sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und haben dann vollen Handlungsfreiraum in Puncto private Altersvorsorge.

Ein ganz klarer Vorteil ist, dass Geschäftsführer für sich selber, als Angestellte ihres eigenen Unternehmens (wenn sie auch Gesellschafter sind), eine betriebliche Altersvorsorge abschließen können und so in erhöhtem Maße von einer steuerbegünstigten Altersvorsorge profitieren.



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