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 Berufsunfähigkeitsrente




Die Berufsunfähigkeitsrente zählt zu den wichtigsten freiwilligen Absicherungen im Berufsleben.

Jeder 4. Arbeitnehmer wird nach der Statistik in Deutschland im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Dabei führen in jüngster Zeit mehr psychische Probleme zu einer Berufsunfähigkeit (BU). Alle nach 1961 Geborenen erhalten vom Staat nur noch eine minimale Rente bei Erwerbsunfähigkeit, wenn der Betroffene weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist. Für Berufseinsteiger hingegen gibt es in den ersten 3 Jahren nichts.

Bei Abschluss einer BU ohne Verweisrecht, wird die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Eine BU ist immer bis zum Anschluss an die Rente abzuschließen, damit keine Lücke entsteht. Die Versicherungssumme für den Schadensfall sollte für die Familie auch weiterhin ein normales Einkommen sichern. Abschließen sollten diese Versicherung alle, die im Berufsleben stehen.

Handwerker, die über 18 Jahre tätig sind, müssen mit ihrer Handwerkskammer klären, ob schon eine andere Absicherung besteht.

Die Beiträge unterscheiden sich geringfügig zwischen den einzelnen Berufsgruppen (Büro weniger; schwere körperliche Arbeit mehr).

Die Beitragshöhe richtet sich nach der abzusichernden Berufsgruppe, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuell schon bestehenden Gesundheitlichen Risiken, der Versicherungshöhe für den Schadensfall und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.

Mit dem Antrag muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Hier sind unbedingt auch eventuelle gefährliche Hobbys (Fallschirmspringen, Autorennen usw.) anzugeben.

Verglichen mit anderen Versicherungen sind die Beiträge niedrig. Die BU kann auch in Kombination mit einer anderen Versicherung (Lebensversicherung) als Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass beim Auslaufen des Hauptvertrages auch der Schutz der BU verfällt.



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