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 Netto Berechnung




Lohn bzw. Gehalt sind das Entgelt für die von einem Arbeitnehmer geleistete Arbeit und damit sein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

In der Personalabteilung oder vom Buchhaltungsbüro eines Unternehmens werden von diesem Brutto-Einkommen die Einkommenssteuer (gemäß aktuell gültiger Einkommenssteuertabelle) und Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Solidaritätszuschlag sowie evtl. anfallende Kirchensteuer) monatlich berechnet und an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungsträger abgeführt.

Diesem Vorgang liegen die Berechnungsvorschriften des Steuer- und Sozialversicherungsrechtes zugrunde. Der nach Abzug dieser Abgaben ermittelte Betrag ist der Nettolohn, den der Arbeiter oder Angestellte auf sein Konto überwiesen bekommt.

Diese komplexen Vorgänge zur Berechnung des Nettolohnes sind für den Laien kaum mehr zu verstehen. Mit einem der im Internet zahlreich zur Verfügung stehenden Brutto-Nettolohn-Gehaltsrechner lässt sich jedoch diese Berechnung unter Berücksichtigung persönlicher Faktoren (z. B. Kinderfreibeträge, Ehegattensplitting) leicht nachvollziehen.

Jeder Arbeitnehmer kann dies beispielsweise nutzen, um sich vor Bewerbungsgesprächen, Teilzeit- oder Gehaltsverhandlungen einfach zu informieren und persönliche Ziele zu setzen.

So gut wie jedem Arbeitnehmer ist daran gelegen, sein Netto-Einkommen durch Senkung der Steuern und Abgaben zu optimieren. Dies kann beispielsweise mit dem rechtzeitigen Eintragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte geschehen (bis zum 30. November des laufenden Jahres).

Besonders im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern gibt es hier steuerliche Vergünstigungen, wie z. B. den Kinderfreibetrag, den Betreuungsfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinstehende. Auch die Entfernungspauschale (zur Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte) oder Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse können direkt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Auf diese Weise wirken sie bereits bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung steuersenkend aus und nicht erst bei der Einkommenssteuererklärung am Jahresende.



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