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 Auto Vandalismus Schutz




Sachbeschädigungen können vor allem dann leicht entstehen, wenn Sportfans ihren Emotionen freien Lauf lassen. Das am Straßenrand geparkte Autos zum Objekt der Frustbewältigung werden können, ist allgemein bekannt.

Von den Kfz-Versicherungen werden mutwilligen Beschädigungen als Vandalismusschäden bezeichnet. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, Ersatz von demjenigen zu verlangen, der einem das eigene Auto demoliert hat. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass gerade bei Sport- oder anderen Großereignissen die Ermittlung des Schuldigen schwierig sein kann.

Zudem kommt das Risiko, dass selbst bei Kenntnisnahme des Täters, dieser auch in der Lage sein muss den Schaden zu bezahlen, ansonsten geht man leer aus. Sofern der Verursacher eines Vandalismusschadens am Fahrzeug nicht ermittelt werden kann, springt die Kfz-Vollkaskoversicherung ein. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn man über eine entsprechende Vollkaskoversicherung verfügt, welche grundsätzlich freiwillig ist einen Aufpreis kostet.

Im Falle eines Vollkaskoschutzes zahlt die Versicherungsgesellschaft die nötigen Reparaturkosten, evtl. unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern diese vereinbart ist. Als Autofahrer sollte man jedoch beachten, dass Vandalismusschäden in der einfachen Teilkaskoversicherung nach deutschen Musterbedingungen nicht enthalten sind.

In Nachbarländern wie beispielsweise Österreich und der Schweiz sieht dies anders aus. Hier sind mutwillige Beschädigungen in der Teilkasko meist schon mitversichert.

Neben den Beschädigungen durch Dritte zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug, welche bei selbst verursachten Unfällen entstehen, wohingegen die Kfz-Haftpflicht nur die Schäden an anderen Autos bezahlt.



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