Sachbeschädigungen können vor allem dann leicht entstehen, wenn Sportfans
ihren Emotionen freien Lauf lassen. Das am Straßenrand geparkte Autos zum Objekt
der Frustbewältigung werden können, ist allgemein bekannt.
Von den Kfz-Versicherungen werden mutwilligen Beschädigungen als
Vandalismusschäden bezeichnet. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, Ersatz
von demjenigen zu verlangen, der einem das eigene Auto demoliert hat.
Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass gerade bei Sport- oder anderen
Großereignissen die Ermittlung des Schuldigen schwierig sein kann.
Zudem kommt das Risiko, dass selbst bei Kenntnisnahme des Täters, dieser auch in
der Lage sein muss den Schaden zu bezahlen, ansonsten geht man leer aus. Sofern
der Verursacher eines Vandalismusschadens am Fahrzeug nicht ermittelt werden
kann, springt die Kfz-Vollkaskoversicherung ein. Dies ist jedoch nur dann der
Fall, wenn man über eine entsprechende Vollkaskoversicherung verfügt, welche
grundsätzlich freiwillig ist einen Aufpreis kostet.
Im Falle eines Vollkaskoschutzes zahlt die Versicherungsgesellschaft die nötigen
Reparaturkosten, evtl. unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern diese
vereinbart ist. Als Autofahrer sollte man jedoch beachten, dass
Vandalismusschäden in der einfachen Teilkaskoversicherung nach deutschen
Musterbedingungen nicht enthalten sind.
In Nachbarländern wie beispielsweise Österreich und der Schweiz sieht dies
anders aus. Hier sind mutwillige Beschädigungen in der Teilkasko meist schon
mitversichert.
Neben den Beschädigungen durch Dritte zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung auch
Schäden am eigenen Fahrzeug, welche bei selbst verursachten Unfällen entstehen,
wohingegen die Kfz-Haftpflicht nur die Schäden an anderen Autos bezahlt.
Weitere Artikel:
Zahnarzt im Ausland Gesundheitsurlaub Anspruch auf Erholungsurlaub
|