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 Patientenverfügung




Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Anweisung eines Patienten an seinen Bevollmächtigten, Betreuer und Arzt, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Wer schließlich die letzten Entscheidungen am Lebensende trifft, wird allerdings nicht durch die Patientenverfügung bestimmt, sondern durch einen in einer Vorsorgevollmacht eingesetzten Bevollmächtigten oder den gerichtlich befugten Betreuer.

Der Hauptgrund für das Verfassen einer Patientenverfügung liegt darin, dass viele Menschen ihr Leben nicht durch Ärzte verlängern wollen, wenn sie schwer krank werden. Durch das Verfassen einer Patientenverfügung verzichtet man auf eine intensivmedizinische Behandlung. Im Gegenzug soll genug Zeit verbleiben, um würdevoll Abschied von Familie und Freunden zu nehmen.

Andererseits kann eine Patientenverfügung auch für kerngesunde Personen interessant sein, denn ein Unfall kann jeden unverhofft treffen. In einem solchen Fall ist es gut vorgesorgt zu haben.

Beim Verfassen einer Patientenverfügung gibt es einige Dinge die man beachten sollte, damit die Patientenverfügung wirksam wird.

Formulare für Patientenverfügungen gibt es in Standartausführungen zahlreich in Schreibwarenläden sowie zum Ausdrucken im Internet. Bei solchen Formularen sollte man jedoch stets vorsichtig sein, da diese in der Regel sehr pauschal und wenig ausführlich sind. Spezielle, individuelle Wünsche können in solchen Patientenverfügungen nur selten berücksichtigt werden.

Besser ist deshalb eine selbst geschriebene Patientenverfügung, da Sie durch diese unmissverständlich klar machen, dass es sich um Ihren eigenen Willen handelt. Im Idealfall erstellen Sie die Patientenverfügung zusammen mit Ihrem Hausarzt. Dieser kann zusammen mit dem Patienten festgelegen, in welchen Situationen intensivmedizinische Verfahren nur in einem festgelegten Umfang oder gar nicht erfolgen sollen. Das fertige Dokument sollte vom Hausarzt unterschrieben werden. Ebenso sollten zwei Zeugen durch ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie bei der Erstellung der Patientenverfügung im Vollbesitz Ihrer Kräfte waren.

Eine Kopie bzw. ein Hinweis auf die Patientenverfügung sollten Sie stets bei sich tragen.

Folgende wichtige Punkte sollte eine Patientenverfügung beinhalten:

- Name / Anschrift des Patienten
- Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustandes
- Beschreibung der Situationen, für die die Verfügung gelten soll.
- Beschreibung der Arten der Behandlungsbegrenzung
- Beschreibung der Art von Behandlung, die in dieser Situation wichtig ist
- Benennung von Vertrauenspersonen
- Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit dieser Erklärung
- Ort, Datum, Unterschrift des Patienten (Quelle:ARD)

Um sicherzugehen, dass der eigene Wille umgesetzt wird und um den Ärzten einen innerlichen Konflikt zu ersparen, ist es sinnvoll, mindestens zwei Bevollmächtigte zu erklären. Diese sollten nicht nur über den genauen Inhalt der Patientenverfügung Bescheid wissen, sondern auch eine Kopie besitzen und im Ernstfall aktiv werden.



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