Was ist ein Erbschein?
Bei einem Erbschein handelt es sich um eine amtliche Urkunde, welche rechtlich feststellt,
wer als Erbe gilt und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser Erbe unterliegt. Der
Erbschein dient insbesondere der Sicherheit im Rechtsverkehr. So benötigen Sie beispielsweise
einen Erbschein, wenn Sie von dem Verstorbenen ein Grundstück geerbt haben und daraufhin
im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden wollen. Darüber hinaus ist ein Erbschein
auch dann erforderlich, wenn Sie bei einer Bank bzw. Sparkasse die Auszahlung von
Sparbeträgen veranlassen möchten.
Wo erhält man einen Erbschein und wer kann diesen beantragen?
Der Erbschein wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht
erteilt. Beim Nachlassgericht handelt es sich um
das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen örtlich zuständige Amtsgericht.
Dazu ist es erforderlich, dass der Antrag beim Nachlassgericht oder bei einem Notar
protokolliert wird. Der Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins erfolgt formlos.
Ein Erbschein kann nur von einem Erben, dem Testamentsvollstrecker,
dem Betreuer eines Erben oder unter Umständen durch einen eingesetzten Nachlassinsolvenzverwalter
beantragt werden. Wenn ein Nachlassgläubiger den Erbschein zur Vollstreckung benötigt,
kann auch dieser einen Erbschein beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beim Antrag auf einen Erbschein erforderlich, damit der
Erbe dem Nachlassgericht sein Recht auf das Erbe beweisen kann:
Bei gesetzlichen Erben:
- Personalausweis
- Sterbeurkunde (für die Todeszeit)
- Familienstammbuch (für das Verwandtschaftsverhältnis mit
dem Verstorbenen)
- Angaben darüber, ob und welche Personen vorhanden sind, durch
die der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. sein Erbteil gemindert werden
würde
- Angaben darüber, ob und welche Testamente oder Erbverträge
vorhanden sind
- Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird
- Angaben darüber, welcher eheliche Güterstand mit dem Verstorbenen
bestanden hat
Bei Erben mittels Testament bzw. Erbvertrag:
- Testament bzw. Erbvertrag
- Sterbeurkunde
- Angaben darüber, ob Kenntnis über andere Verfügungen von
Todes wegen besteht
- Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt
wird
Welche Arten von Erbscheinen gibt es?
Alleinerben-Erbschein
Erbschein für den Alleinerben.
Gemeinschaftlicher Erbschein
Wenn mehrere Erben vorhanden, können auf einem gemeinschaftlichen Erbschein nach
dessen Beantragung die Erbanteile der einzelnen Erben ausgewiesen werden.
Teil-Erbschein
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann jeder einzelne Erbe einen Erbschein beantragen,
welcher jeweils den alleinigen Erbteil des jeweiligen Erben ausweist.
Gruppen-Erbschein
Wenn Teil-Erbscheine zusammengefasst werden, entsteht ein Gruppen-Erbschein.
Gemeinschaftlicher Erbschein
Hierbei lässt sich nur ein Teil der Erben seine Erbschaft in einem Erbschein ausweisen.
Welche Kosten entstehen bei einem Erbscheinverfahren?
Die Erteilung eines Erbscheins kostet Geld. Auf welche Höhe sich die Kosten
genau belaufen, richtet sich nach dem Reinvermögenswert des Nachlasses. Die zu
zahlenden Gebühren werden anhand des Reinvermögenswertes durch das Gericht
festgesetzt. Zurzeit fallen bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro insgesamt
Gebühren in Höhe von 414 Euro an. Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro
betragen die Kosten 1.614 Euro.
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