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 Erbschein




Was ist ein Erbschein?

Bei einem Erbschein handelt es sich um eine amtliche Urkunde, welche rechtlich feststellt, wer als Erbe gilt und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser Erbe unterliegt. Der Erbschein dient insbesondere der Sicherheit im Rechtsverkehr. So benötigen Sie beispielsweise einen Erbschein, wenn Sie von dem Verstorbenen ein Grundstück geerbt haben und daraufhin im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden wollen. Darüber hinaus ist ein Erbschein auch dann erforderlich, wenn Sie bei einer Bank bzw. Sparkasse die Auszahlung von Sparbeträgen veranlassen möchten.
 

Wo erhält man einen Erbschein und wer kann diesen beantragen?

Der Erbschein wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht erteilt. Beim Nachlassgericht handelt es sich um das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen örtlich zuständige Amtsgericht. Dazu ist es erforderlich, dass der Antrag beim Nachlassgericht oder bei einem Notar protokolliert wird. Der Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins erfolgt formlos.


Ein Erbschein kann nur von einem Erben, dem Testamentsvollstrecker, dem Betreuer eines Erben oder unter Umständen durch einen eingesetzten Nachlassinsolvenzverwalter beantragt werden. Wenn ein Nachlassgläubiger den Erbschein zur Vollstreckung benötigt, kann auch dieser einen Erbschein beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind beim Antrag auf einen Erbschein erforderlich, damit der Erbe dem Nachlassgericht sein Recht auf das Erbe beweisen kann:

Bei gesetzlichen Erben:

- Personalausweis
- Sterbeurkunde (für die Todeszeit)
- Familienstammbuch (für das Verwandtschaftsverhältnis mit dem Verstorbenen)
- Angaben darüber, ob und welche Personen vorhanden sind, durch die der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. sein Erbteil gemindert werden würde
- Angaben darüber, ob und welche Testamente oder Erbverträge vorhanden sind
- Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird
- Angaben darüber, welcher eheliche Güterstand mit dem Verstorbenen bestanden hat

Bei Erben mittels Testament bzw. Erbvertrag:

- Testament bzw. Erbvertrag
- Sterbeurkunde
- Angaben darüber, ob Kenntnis über andere Verfügungen von Todes wegen besteht
- Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Alleinerben-Erbschein

Erbschein für den Alleinerben.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Wenn mehrere Erben vorhanden, können auf einem gemeinschaftlichen Erbschein nach dessen Beantragung die Erbanteile der einzelnen Erben ausgewiesen werden.

Teil-Erbschein

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann jeder einzelne Erbe einen Erbschein beantragen, welcher jeweils den alleinigen Erbteil des jeweiligen Erben ausweist.

Gruppen-Erbschein

Wenn Teil-Erbscheine zusammengefasst werden, entsteht ein Gruppen-Erbschein.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Hierbei lässt sich nur ein Teil der Erben seine Erbschaft in einem Erbschein ausweisen.


Welche Kosten entstehen bei einem Erbscheinverfahren?

Die Erteilung eines Erbscheins kostet Geld. Auf welche Höhe sich die Kosten genau belaufen, richtet sich nach dem Reinvermögenswert des Nachlasses. Die zu zahlenden Gebühren werden anhand des Reinvermögenswertes durch das Gericht festgesetzt. Zurzeit fallen bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro insgesamt Gebühren in Höhe von 414 Euro an. Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro betragen die Kosten 1.614 Euro.



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