Mit Hilfe der Lohnsteuertabelle ist es möglich, die Lohnsteuer, die
Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag abzulesen, welche vom Bruttogehalt
abgezogen werden. In der Vergangenheit wurde die Höhe der Steuern in der
Lohnbuchhaltung nur anhand der Lohnsteuertabelle vom Einkommen abgezogen.
Heutzutage werden die Gehaltsabrechnungen in jedem Unternehmen mit dem Computer
erstellt, sodass die Lohnsteuertabellen seit dem Jahr 2004 einzig als ergänzende
Alternative angewendet werden.
Das Einkommen wird in der Lohnsteuertabelle in Stufen – beispielsweise in 10
Euro Schritten – gestaffelt dargestellt. Je nach Gehaltsstufe kann dann die
Lohnsteuer abgelesen werden. Die allgemeine Lohnsteuertabelle wurde für
rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer angewendet. Für Beamte kamen
besondere Lohnsteuertabellen aufgrund der nicht rentenversicherungsfreien
Einkünfte zum Einsatz.
Hier können Sie Ihre Lohnsteuertabellen für verschiedene Jahre einfach online
ermitteln:
http://www.abgabenrechner.de/
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