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 Lohnsteuerjahresausgleich




Mit Hilfe des Lohnsteuerjahresausgleiches kann sich ein Arbeitnehmer zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und zugleich während des gesamten Jahres ständig beschäftigt war. Zudem muss für den Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorliegen.

Ein Lohnsteuerjahresausgleich wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung durchgeführt und ist gerade dann sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer zusammen mit dem Partner veranlagt wird und unterschiedlich hohe Einkommen bezogen werden.

Eine Pflicht zum Lohnsteuerjahresausgleich besteht u.a. dann, wenn ein Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, sondern einen Teil des Jahres Arbeitslosengeld oder sonstige Ersatzleistungen bezogen hat. Wenn der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt, ist dies auf der Lohnsteuerkarte oder im Lohnkonto zu vermerken.



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