Mit Hilfe des Lohnsteuerjahresausgleiches kann sich ein Arbeitnehmer zu viel
gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Der
Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn der
Arbeitnehmer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und zugleich während des
gesamten Jahres ständig beschäftigt war. Zudem muss für den Arbeitnehmer eine
Lohnsteuerkarte vorliegen.
Ein Lohnsteuerjahresausgleich wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung
durchgeführt und ist gerade dann sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer zusammen mit
dem Partner veranlagt wird und unterschiedlich hohe Einkommen bezogen werden.
Eine Pflicht zum Lohnsteuerjahresausgleich besteht u.a. dann, wenn ein
Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, sondern einen Teil des
Jahres Arbeitslosengeld oder sonstige Ersatzleistungen bezogen hat. Wenn der
Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt, ist dies auf der
Lohnsteuerkarte oder im Lohnkonto zu vermerken.
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