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 Nebenkostenabrechnung




Bei den Nebenkosten bzw. Betriebskosten handelt es sich um Kosten, die dem Eigentümer durch die Nutzung des Hauses fortlaufend entstehen. Da eine Nebenkostenabrechnung sehr umfangreich sein kann, gibt es viele Dinge die man genauer unter die Lupe nehmen sollte.

Wo ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?

Unter den Begriff „Betriebskosten“ fallen alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder Gebäude laufend entstehen. Die Betriebskosten werden weiter zwischen „kalten“ und „warmen“ Betriebskosten unterschieden.

Alle laufenden Kosten bis auf Heizung und Warmwasser zählen zu den kalten Betriebskosten. Alle warmen Betriebskosten werden verbrauchsabhängig berechnet. Dies bedeutet, dass jeder Mieter auch nur den tatsächlichen Verbrauch bezahlt.

Zu den kalten Betriebskosten zählen laufende, öffentliche Kosten. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wasserversorgung, Schornsteinreinigung, Antennen- und Kabelfernsehen, Sach- und Haftpflichtversicherung zählen hierbei zu den größten Kostenfaktoren.

Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen

Zunächst ist es wichtig darauf zu achten, auf wen die Nebenkostenabrechnung ausgestellt wurde. Sollten diese Abrechnungen nicht auf den Vermieter ausgestellt worden sein, sondern auf einen anderen Namen, sammeln sie diese Belege, damit sie diese bei Nachfragen dem Vermieter vorzeigen können.

Eine Nebenkostenabrechnung kann als fehlerhaft moniert werden, wenn die Mietobjekte keine eigene Wirtschaftseinheit bilden. Werden somit mehrere Häuser zusammengefasst, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, kann die Abrechnung als fehlerhaft zurückgewiesen werden.

Sofern im Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart wurde, sind mit den monatlichen Zahlungen alle Betriebskosten gedeckt.

Bei Eigentumswohnungen ist darauf zu achten, dass der eventuell vereinbarte Umlage- bzw. Verteilerschlüssel der Abrechnung zugrunde gelegt und bei den einzelnen Kostenarten auch angewendet wurde.
 
Zudem ist auch der Aufbau der Nebenkostenabrechnung ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt. Die entstandenen Kosten müssen in der Abrechnung den 17 Nebenkostenarten detailliert zugeordnet sein. Eine einfache Aufzählung ist deshalb nicht ausreichend.

Überprüfungsfrist beachten

Falls Einwendungen gegen die Abrechnung  erhoben werden sollen, müssen diese spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Erhalt der Abrechnung dem Vermieter mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.

Falls sich die Überprüfung als schwierig erweist und somit mehr Zeit beansprucht, ist es empfehlenswert eine Nachzahlung unter Vorbehalt zu zahlen. Eine solche unter Vorbehalt gezahlte Nachzahlung kann wieder zurückverlangt werden, sofern sich diese als ungerechtfertigt herausstellt.

Wenn eine verspätete Nebenkostenabrechnung nicht vom Vermieter verursacht wurde, kann dieser auch nach dem Ablauf der Frist eine Rechnung stellen. Nach dem Rechnungseingang muss der Mieter die Forderung innerhalb eines Monats begleichen. Erst nach dieser Zeit darf der Vermieter Verzugszinsen verlangen.

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen vermeiden

Beim Ablesen der Zählerstände sollten Sie die Werte stets vergleichen, denn hier treten oft Fehler auf. Um die aktuelle Abrechnung auf Richtigkeit zu überprüfen, sollte diese stets mit der Abrechnung aus dem Vorjahr verglichen werden. Ein besonderes Auge sollten Sie auch stets auf den Posten „Sonstiges“ werfen. Hier listen viele Vermieter versteckte Kosten auf wie beispielsweise Zinsen, Telefonkosten und Porto des Vermieters, welche nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung sind.



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