Bei den Nebenkosten bzw. Betriebskosten handelt es sich um Kosten, die dem Eigentümer
durch die Nutzung des Hauses fortlaufend entstehen. Da eine Nebenkostenabrechnung
sehr umfangreich sein kann, gibt es viele Dinge die man genauer unter die Lupe nehmen
sollte.
Wo ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?
Unter den Begriff „Betriebskosten“ fallen alle Kosten, die dem Eigentümer durch
das Eigentum am Grundstück oder Gebäude laufend entstehen. Die Betriebskosten werden
weiter zwischen „kalten“ und „warmen“ Betriebskosten unterschieden.
Alle laufenden Kosten bis auf Heizung und Warmwasser zählen zu den kalten Betriebskosten.
Alle warmen Betriebskosten werden verbrauchsabhängig berechnet. Dies bedeutet, dass
jeder Mieter auch nur den tatsächlichen Verbrauch bezahlt.
Zu den kalten Betriebskosten zählen laufende, öffentliche Kosten. Grundsteuer, Müllabfuhr,
Straßenreinigung, Wasserversorgung, Schornsteinreinigung, Antennen- und Kabelfernsehen,
Sach- und Haftpflichtversicherung zählen hierbei zu den größten Kostenfaktoren.
Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen
Zunächst ist es wichtig darauf zu achten, auf wen die Nebenkostenabrechnung ausgestellt
wurde. Sollten diese Abrechnungen nicht auf den Vermieter ausgestellt worden sein,
sondern auf einen anderen Namen, sammeln sie diese Belege, damit sie diese bei Nachfragen
dem Vermieter vorzeigen können.
Eine Nebenkostenabrechnung kann als fehlerhaft moniert werden, wenn die Mietobjekte
keine eigene Wirtschaftseinheit bilden. Werden somit mehrere Häuser zusammengefasst,
die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, kann die Abrechnung als fehlerhaft
zurückgewiesen werden.
Sofern im Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart wurde, sind mit den
monatlichen Zahlungen alle Betriebskosten gedeckt.
Bei Eigentumswohnungen ist darauf zu achten, dass der eventuell vereinbarte Umlage-
bzw. Verteilerschlüssel der Abrechnung zugrunde gelegt und bei den einzelnen Kostenarten
auch angewendet wurde.
Zudem ist auch der Aufbau der Nebenkostenabrechnung ein wichtiger
Punkt, den es zu beachten gilt. Die entstandenen Kosten müssen in der Abrechnung
den 17 Nebenkostenarten detailliert zugeordnet sein. Eine einfache Aufzählung ist
deshalb nicht ausreichend.
Überprüfungsfrist beachten
Falls Einwendungen gegen die Abrechnung erhoben werden
sollen, müssen diese spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Erhalt der
Abrechnung dem Vermieter mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen
ausgeschlossen.
Falls sich die Überprüfung als schwierig erweist und somit mehr Zeit beansprucht,
ist es empfehlenswert eine Nachzahlung unter Vorbehalt zu zahlen. Eine solche unter
Vorbehalt gezahlte Nachzahlung kann wieder zurückverlangt werden, sofern sich diese
als ungerechtfertigt herausstellt.
Wenn eine verspätete Nebenkostenabrechnung nicht vom Vermieter verursacht wurde,
kann dieser auch nach dem Ablauf der Frist eine Rechnung stellen. Nach dem Rechnungseingang
muss der Mieter die Forderung innerhalb eines Monats begleichen. Erst nach dieser
Zeit darf der Vermieter Verzugszinsen verlangen.
Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen vermeiden
Beim Ablesen der Zählerstände sollten Sie die Werte stets vergleichen, denn hier
treten oft Fehler auf. Um die aktuelle Abrechnung auf Richtigkeit zu überprüfen,
sollte diese stets mit der Abrechnung aus dem Vorjahr verglichen werden. Ein besonderes
Auge sollten Sie auch stets auf den Posten „Sonstiges“ werfen. Hier listen viele
Vermieter versteckte Kosten auf wie beispielsweise Zinsen, Telefonkosten und Porto
des Vermieters, welche nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung sind.
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