Je älter man wird, desto größer wird auch das Risiko im Krankheitsfall
und bei Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr vollständig entscheidungs- und handlungsfähig
zu sein. Damit man in einem solchen Fall sicher sein kann, dass alle Dinge so geregelt
sind, wie man dies in gesunden Tagen festgelegt hat, sollte man Vorsorge treffen.
Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Vollmacht, in der nach deutschem
Recht eine Person eine andere Person bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation
bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtigte wird
durch die Vorsorgevollmacht zum Vertreter im Willen. Dies bedeutet, er entscheidet
an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Aus diesem Grund
sollte eine solche Vollmacht nicht leichtfertig erteilt werden, denn die Vorsorgevollmacht
setzt ein uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.
Die Vorsorgevollmacht kann sich grundsätzlich auf unterschiedliche Bereiche beziehen.
Dazu gehören z.B. Verträge, Bankgeschäfte, der Einzug in ein Pflegeheim oder individuelle,
persönliche Angelegenheiten. Damit die Vorsorgevollmacht wirksam ist, sollte diese
notariell beglaubigt werden. Diese notarielle Beglaubigung ist insbesondere für
sämtliche Bankgeschäfte notwendig.
Damit die Vorsorgevollmacht stets auf dem aktuellsten Stand bleibt, sollte diese
regelmäßig auf die Gültigkeit der getroffenen Aussagen überprüft werden. Die Fortgeltung
sollte durch Unterschrift eines Zeugen mit aktuellem Datum bestätigt werden.
Hier finden Sie eine kostenlose Word-Vorlage für eine Vorsorgevollmacht:
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