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Wer über die festgelegte Beitragsbemessungsgrenze verdient oder beruflich
Selbständig ist, hat die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu
wechseln. Darüber hinaus sind auch Beamte privat versichert.
Neben dem umfangreichen Leistungsangebot, kann die private Krankenversicherung
auch deutlich günstiger sein als die gesetzlichen Kassen. Der Grund dafür liegt
darin, dass sich die Beiträge nach dem richten und nicht nach dem Bruttoverdienst.
Dies wird bei Singles und kinderlosen Ehepaaren besonders deutlich, wenn beide berufstätig sind.
Der Versicherungsschutz wird in der privaten Krankenvollversicherung ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.
Die dabei entstehenden Leistungen gehen weit über den Mindeststandard der gesetzlichen
Krankenkasse hinaus:
Je nach Tarifart werden unter anderen folgende Kosten voll bezahlt:
Medikamentenkosten, Heilpraktikerbehandlung, Brillenfassungen und -gläser, Kontaktlinsen, Ein- oder Zweibettzimmer in der Klinik, modernste Operationsverfahren und vieles mehr.
Darüber hinaus hat man als Selbstständiger die Möglichkeit, einen krankheitsbedingten Einkommensausfall mit
Hilfe eines Krankentagegeld-Schutzes optimal absichern. Weiteres Sparpotential
ergibt sich durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen. Und für Arbeitnehmer gilt: auch bei privater Absicherung trägt Ihr Arbeitgeber die Kosten zur Hälfte.
Ambulante Heilbehandlung:
Sofern die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für
Frauenheilkunde, Augenheilkunde, Kinderheilkunde oder einen Notarzt erfolgt ist,
gibt es 100% für Erst- und Folgebehandlungen.
Wenn die Erstbehandlung durch Fachärzte oder im Ausland erfolgt ist, gibt es 75%
für Erst- und Folgebehandlungen.
Heilmittel:
75% für z.B. Krankengymnastik, Massagen, Bestrahlung, Bäder etc.
Zahnbehandlungen:
Für konservierende Zahnbehandlung 100%
Für Kieferorthopädie 80%
Für Zahnersatz 65%
sowie 65% für Implantate pro Kiefer aus 3.750 Euro.
Psychotherapie Arzt / zugelassene Psychotherapeuten:
Bis zu 20 Sitzungen pro Kalenderjahr durch Arzt oder zugelassenen
Psychotherapeut 75%.
75% bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr bei Heilpraktikerbehandlung
inklusive besonderer Therapieeinrichtungen.
Stationäre Heilbehandlung:
Allgemeine Krankenhausleistungen, Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung
100%. Ohne Pflegeversicherung und Tagegelder inklusive gesetzlichem Zuschlag zur Altersrückstellung.
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Krankenversicherung:
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