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 Depot anlegen / Gebühren / Übertragung




Um mit Wertpapieren reich zu werden, ist es zunächst notwendig ein Wertpapierdepot zu eröffnen. Am einfachsten geht dies direkt bei der eigenen Filialbank oder durch ein Besuch des Portals einer Onlinebank. Für das Wertpapierdepot entstehen Kosten, die je nach Bank uneinheitlich konzipiert und unterschiedlich hoch sind.

Die Depotgebühren werden für Dienstleitungen berechnet, welche jede Bank dem Depotinhaber offeriert und die aus Verwahrung der Wertpapieren und Verwaltung des Depots bestehen.

Typische allgemeine Dienstleitungen sind zum Beispiel:

• Depotauszüge, welche die Banken ihren Kunden zukommen lassen, mindestens einmal jährlich
• Versenden von Mitteilungen über Zinsgutschriften, Dividendengutschriften bzw. Überweisen dieser Gutschriften
• Mitteilungen über Hauptversammlungen der AGs bzw. Einladungen versenden
• Außerordentliche Mitteilungen (Aktiensplitting, Fusionen, Verkäufe) versenden

Die Depotgebühren sind pauschal bzw. volumenabhängig und werden je nach Bank pro Quartal bzw. jährlich in Rechnung gestellt. Zunehmend werden diese Serviceleistungen kostenlos angeboten, die Anbieter sprechen von kostenlosen Depots.

Allerdings gibt es die so genannten "Transaktionsgebühren". Diese entstehen bei jedem Order (Kauf, Verkauf, Limit) und variieren sehr stark von Bank zu Bank und von Wertpapierart zu Wertpapierart (Aktie, Fonds, Zertifikat).

Manche Banken ermitteln sie in Prozenten vom Ordervolumen. Andere Anbieter, in der Regel Onlinebanken und Onlinebroker (Wertpapierhändler), geben sich mit einer Pauschale pro Transaktion zufrieden.

Kostenlos ist kein Bankdepot, allerdings sind die Preisunterschiede erheblich.

Unser Tipp:

Wer zu einem preiswerteren Anbieter wechseln möchte, kann bei diesem ein neues Depot eröffnen und seine Wertpapiere in das neue Depot übertragen lassen. Die Übertragung muss der neue Anbieter kostenlos erledigen, da sie keine Serviceleistung, sondern Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht ist.

Vollständig kostenlos ist nur das Depot, welches jeder Anleger bei der Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg zur Aufbewahrung von Bundeswertpapieren eröffnen kann.

Tipp! Depotgebühren sind bedingt als Werbungskosten steuerlich absetzbar.



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