Vor allem die Generation über 50 sollte an das Alter denken, wenn z.B. eine hohe Lebensversicherung oder ein Sparvertrag fällig wird. Ebenso dann, wenn man eine größere Summe erbt.
Für künftige Ruheständler ist deshalb eine lebenslange Extrarente interessant, welche man sich durch die Einmalzahlung in einen privaten Rentenvertrag sichern kann. Im Gegensatz zur staatlichen Rente ist die private Altersvorsorge „kapitalgedeckt“. Dies bedeutet, dass das Geld der Kunden nach gesetzlichen Sicherheitsvorgaben angelegt wird und anschließend mit Garantiezins und Überschussbeteilung in Form einer lebenslangen Rente wieder ausgezahlt wird.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, kann man bei der privaten Altersvorsorge also sicher sein, dass letztlich mehr herauskommt, als man ursprünglich tatsächlich eingezahlt hat. Die tatsächliche Höhe der privaten Sofortrente hängt ab von der Summe, die man in den Vertrag investiert, aber zudem auch vom Renteneintrittsalter und der vereinbarten Rentengarantiezeit.
Wer im Alter von 65 Jahren erstmals Privatrente bezieht, bekommt eine höhere monatliche Zahlung als jemand, der z.B. schon mit 62 in Ruhestand geht und folglich 3 Jahre länger Leistungen aus der Privatvorsorge bekommt.
Wird eine Rentengarantiezeit – z.B. über 5 oder 10 Jahre – vereinbart, fließt die volle Privatrente bis zum Ende der Garantiezeit an die Angehörigen weiter, auch wenn der Versicherte frühzeitig verstirbt.
Die Vereinbarung einer solchen Rentengarantiezeit lohnt sich immer dann, wenn im Ernstfall Hinterbliebene zu versorgen sind. Alleinstehende können auf die Garantiezeit in der Regel verzichten.
Von Experten wird der Abschluss einer „dynamischen“ Rente empfohlen. Bei der dynamischen Rente steigt sich die Privatrente von Jahr zu Jahr, um Kaufkraftverluste durch Geldentwertung auszugleichen. Für eine einmalige Zahlung in Höhe von 50.000 Euro bekommt man bei privaten Versicherungsgesellschaften zur Zeit eine monatliche Sofortrente von mehr als 230 Euro.
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