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 Altersvorsorge Berechnung / Besteuerung




Aufgrund zahlreicher Kürzungen der Altersrente und der Anhebung des Renteneintrittsalters werden viele Menschen mit einer Versorgungslücke im Alter leben müssen. Um diese auszugleichen lohnt es sich bereits frühzeitig, einen entsprechenden Vertrag, etwa eine Rentenversicherung oder einen Aktienfondssparplan, abzuschließen.

Doch wie hoch ist die eigene Versorgungslücke? Wie viel muss für deren Ausgleich monatlich zurückgelegt werden? Nur wer diese Fragen beantworten kann, kann optimal vorsorgen.

Derartige Berechnungen werden zum Beispiel von Versicherungsmaklern oder Banken angeboten. Sie berechnen anhand des derzeitigen Nettoeinkommens, der Inflation und der Rentendaten der BfA eine überschlägige Rente und somit die Differenz zum heutigen Nettoeinkommen. Diese wird als Versorgungslücke ausgewiesen.

Wer selbst diese Berechnungen durchführen möchte, findet im Internet verschiedene Seiten, die diese Dienste kostenlos anbieten. Allerdings sind auch hier die Berechnungen nur überschlägig, denn viele Faktoren, die für die Rente ausschlaggebend sind (Wehr- oder Zivildienst, Elternzeiten) können nicht berücksichtigt werden.

Um die Bürger zur eigenverantwortlichen Altersvorsorge zu animieren, fördert der Staat diese Geldanlage, etwa durch Zulagen im Rahmen der Riester-Rente. Weiterhin können die Beiträge hierfür als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

Die Besteuerung der Rentenanlagen unterscheidet sich von anderen Geldanlagen. So erfolgt während der Laufzeit einer Rentenversicherung oder eines Riester-Vertrages keine Besteuerung der Erträge. Ein Freistellungsauftrag ist daher für diese Anlagen ebenfalls nicht notwendig. Die Besteuerung erfolgt in diesem Fall erst im Rentenalter, man spricht daher von einer nachgelagerten Besteuerung.

Hier werden dann die Ertragsanteile der Anlage versteuert, zu denen auch die Zulagen der Riester-Rente gehören. Diese Form der Besteuerung ist vor allem für Menschen mit ausgeschöpftem Freistellungsauftrag interessant, denn die Steuerlast verringert sich in der Regel bei Eintritt ins Rentenalter.

Anders bei einer Direktversicherung, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden kann. Hier erfolgt keine nachgelagerte Besteuerung.



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