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 Altersvorsorge für Beamte




Deutschlands Ruheständler beziehen eine gesetzliche Altersrente (Arbeiter, Angestellte) oder eine Alterspension (Beamte).

Die Pension ist gesetzlich (BeamtVG) gesichert, wird von Bund bzw. Bundesländer bezahlt. Da sie sparen müssen, sinkt neben der Rente auch die Pension (der Höchstversorgungssatz der Pension fällt bis 2010 von aktuell 73,37 % auf 71,75 % des letzten Gehalts), das Pensionsalter steigt.

Demnach müssen alle zukünftigen Pensionäre ihre private Altersvorsorge regeln, welches der Staat fordert und fördert. Hierzu werden die staatlich unterstützten kapitalgedeckte privaten Rentenversicherungen Riester-Rente (seit 2002) und Rürup-Rente (seit 2005) angeboten.

Beide bringen Steuervorteile, wobei die Riester-Rente wahlweise (bei niedrigen Einkommen) Zulagen gewährt. Für jede dieser Rentenarten ist ein Vertrag abzuschließen. Zahlreiche Anbieter und Sparformen bzw. Tarife stehen zur Wahl. Beide Renten werden ab dem 60. Lebensjahr als eine Leibrente geleistet, Teilzahlungen sind nur zu einem bestimmten Anteil möglich.

Eckpunkte der Riester-Rente:

• Förderung erfolgt nur, wenn Mindestbeiträge angelegt werden
• Die Sparbeträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob diese vorteilhafter gegenüber Zulagen ist
• Die Förderung muss nicht angenommen werden
• Ehepartner haben individuelle Versorgungsansprüche und dürfen die Förderungsart individuell wählen
• Ist ein Arbeitnehmer selbst nicht förderungsberechtigt, kann er doch eine Förderung bekommen, wenn der Ehepartner förderungsberechtigt ist
• Der gesparte Betrag kann nicht beliehen werden, und ist vor ALG 2 sicher

Eckpunkte der Rürup-Rente:

• Sie bringt beachtenswerte Steuervorteile, die Sparbeträge können als „Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen“ gestaffelt abgesetzt werden: 2005 waren es 60 %, seitdem steigt der abzusetzende Anteil der Sparbeiträge um 2 Prozentpunkten pro Jahr, um 2025 100 % zu erreichen
• Zur Rürup-Rente können optional Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um individuellen Bedarf zu decken (Hinterbliebenenrente Erwerbsminderungsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)
• Der angesparte Betrag ist vor Pfändung sicher

Wer Förderungen in Anspruch genommen hat, muss seine Altersbezüge nachgelagert versteuern.



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