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 Bank Bürgschaft




Wenn man Geld braucht, jedoch keine Sicherheiten vorweisen kann, ziehen Banken gerne Ehepartner und Verwandte als Bürgen heran. Selbstverständlich ist der Kreditnehmer für die Rückzahlung des Kredits zunächst einmal völlig selbst verantwortlich.

Aus diesem Grund sollte man eine Bürgschaft deshalb nur dann in Betracht ziehen, wenn der Schuldner wirklich keine weiteren Kreditsicherheiten wie Immobilien, Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen oder andere Werte besitzt, die von der Bank angeboten werden könnten.

Wenn man sich als Bürge zur Verfügung stellt, geht man ein hohes Risiko ein: Sollte der Kreditnehmer nicht planmäßig zurückzahlen können, haftet man selbst mit seinem gesamten Vermögen. Dies ist gerade dann ein hohes Risiko wenn ein hohes Darlehen z.B. nach einer gescheiterten Existenzgründung aussteht. Dies kann nicht nur für den Kreditnehmer, sondern auch zugleich für den Bürgen den Ruin bedeuten.

Ein weiterer Punkt, welcher oft unterschätzt wird: Wenn mit dem Scheitern des Unternehmens auch zugleich die Partnerschaft dahin ist, muss der Bürge für einen Schuldner zahlen, zu dem er selbst keine positive persönliche Beziehung mehr hat.

Aus diesem Grund ist bei der Entscheidung sich als Bürge zur Verfügung zu stellen wichtig, dass man sich für eine so genannte Ausfallbürgschaft entscheidet. Bei einer Ausfallbürgschaft darf die Bank den Bürgen erst dann zur Zahlung heranziehen, wenn die Bank alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Schuldner ausgeschöpft hat, und das Geld trotzdem nicht zurückgezahlt werden kann.

Eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“ hingegen besagt, dass die Bank sofort auf den Bürgen zurückgreifen kann, wenn der eigentliche Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Dies kann erfolgen, ohne das geprüft wird, wie viel er vielleicht doch noch in der Lage ist zu zahlen.



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