Wenn man Geld braucht, jedoch keine Sicherheiten vorweisen kann, ziehen
Banken gerne Ehepartner und Verwandte als Bürgen heran. Selbstverständlich ist
der Kreditnehmer für die Rückzahlung des Kredits zunächst einmal völlig selbst
verantwortlich.
Aus diesem Grund sollte man eine Bürgschaft deshalb nur dann in Betracht ziehen,
wenn der Schuldner wirklich keine weiteren Kreditsicherheiten wie Immobilien,
Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen oder andere Werte besitzt, die von der
Bank angeboten werden könnten.
Wenn man sich als Bürge zur Verfügung stellt, geht man ein hohes Risiko ein:
Sollte der Kreditnehmer nicht planmäßig zurückzahlen können, haftet man selbst
mit seinem gesamten Vermögen. Dies ist gerade dann ein hohes Risiko wenn ein
hohes Darlehen z.B. nach einer gescheiterten Existenzgründung aussteht. Dies
kann nicht nur für den Kreditnehmer, sondern auch zugleich für den Bürgen den
Ruin bedeuten.
Ein weiterer Punkt, welcher oft unterschätzt wird: Wenn mit dem Scheitern des
Unternehmens auch zugleich die Partnerschaft dahin ist, muss der Bürge für einen
Schuldner zahlen, zu dem er selbst keine positive persönliche Beziehung mehr
hat.
Aus diesem Grund ist bei der Entscheidung sich als Bürge zur Verfügung zu
stellen wichtig, dass man sich für eine so genannte Ausfallbürgschaft
entscheidet. Bei einer Ausfallbürgschaft darf die Bank den Bürgen erst dann zur
Zahlung heranziehen, wenn die Bank alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den
Schuldner ausgeschöpft hat, und das Geld trotzdem nicht zurückgezahlt werden
kann.
Eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“ hingegen besagt, dass die Bank sofort auf
den Bürgen zurückgreifen kann, wenn der eigentliche Kreditnehmer in
Zahlungsschwierigkeiten gerät. Dies kann erfolgen, ohne das geprüft wird, wie
viel er vielleicht doch noch in der Lage ist zu zahlen.
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