Jeder Besitzer eines Führerscheins sollte nur zu Gut wissen, dass man sich
nur im fahrtüchtigen Zustand hinter das Lenkrad eines Autos oder Motorrads
setzen darf.
Die Realität bestätigt dies leider nicht zu oft. Nach wie vor gehört der
Alkoholgenuss zu den größten Gefahren im deutschen Straßenverkehr. Von den
geschätzten 24.000 verunfallten Menschen kommen rund 800 ums Leben - und dies
nur durch dem vorherigen Genuss von Alkohol.
Seit einigen Jahren gilt in der Bundesrepublik die 0,5 Promille-Grenze. Diese
Zahl schützt allerdings nicht alle Verkehrssünder. So kann es durchaus
passieren, dass ein Autofahrer auch bei einem Wert von unter 0,5 Promille mit
Strafen rechnen muss. Dies ist etwa der Fall, wenn der Fahrer bei einer
allgemeinen Verkehrskontrolle Auffälligkeiten zeigt. Kommt es erst zu einem
Unfall kann schon ein noch geringerer Wert für den Verursacher unangenehm
werden. Der Bußgeldkatalog reicht in solchen Fällen von Punkten in Flensburg
über Geldstrafen bis hin zum Alptraum aller Fahrer - dem Führerscheinentzug.
Auch eine medizinisch-psychische Untersuchung (Idiotentest) ist denkbar.
Neben dem Alkohol ist auch die Einname von illegalen Drogen ein wachsendes
Problem. Im Falle eines Unfalls kann der KFZ-Versicherer durchaus den
Schadensfreiheitsrabatt zurückstufen. Auch eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung
schützt in diesem Fall nicht, denn diese Versicherungsgesellschaften
unterstellen bei Unfällen im fahruntüchtigen Zustand eine grobe Fahrlässigkeit
und verweigern somit die Zahlung von entstandenen Schäden.
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