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 Bausparen




Unter Bausparen ist der Abschluss eines Bausparvertrages bei einer Bausparkasse bzw. Bank oder Versicherung zu verstehen.

Die Tarife der Anbieter unterscheiden sich zwar in Details, das Bausparen verläuft jedoch bei allen Anbietern nach dem gleichen gesetzlich geregelten Schema.<

Während der Sparphase (üblicherweise 7 Jahre) wird wie bei einem Ratensparvertrag monatlich gespart und zwar je nach Bausparsumme. Der Regelsparbeitrag genannte empfohlene monatliche Beitrag liegt üblicherweise zwischen drei und zehn in Promille der vereinbarten Bausparsumme.

Der Regelsparbeitrag ist jedoch kein Pflichtbeitrag, sondern eher ein Richtwert und nur maßgebend, wenn der Bausparer eine fristgemäße Baufinanzierung anstrebt. Demnach kann der Bausparer die Beitragshöhe frei bestimmen, Sonderzahlungen kann er auch nach Belieben leisten.

Festgelegt wird im Bausparvertrag auch die zu sparende Mindestansparsumme (40% bzw. 50% der Bausparsumme), welche das Erreichen der Bewertungszahl und dadurch die Zuteileinung des Bauspardarlehens ermöglicht.

Die Kosten des Bausparens bestehen aus Abschlussgebühr (zwischen 1% und 3% der Bausparsummenhöhe), die von der ersten Sparrate abgezogen wird und Kontoführungsgebühr, die dem Bausparer jährlich mit dem Kontoauszug in Rechnung gestellt wird.

Besonderheit und zugleich bedeutendster Vorteil des Bausparens ist das verbriefte Recht (jedoch keine Pflicht), das gesparte Kapital zum Bauvorhaben anzuwenden. Der Bausparer kann erst nach Ablauf der Sparphase frei darüber entscheiden, zudem wird ihm bei manchen Bauspartarifen die Abschlussgebühr erstattet, falls er kein Bauspardarlehen aufnimmt.

Das Bausparen eignet sich ausgezeichnet, über die von vielen Arbeitgebern gewährten Vermögenswirksamen Leistungen gespart zu werden. Dadurch profitiert der Arbeitnehmer doppelt, weil Bausparen staatlich unterstützt wird, über Wohnungsbauprämien bzw. Arbeitnehmersparzulagen.

Die Darlehensphase des Bausparens hat ebenso Vorteile: die vereinbarten Darlehenszins und Darlehensrate bleiben bis zur vollständigen Tilgung konstant, Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt.



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