Unter Bausparen ist der Abschluss eines Bausparvertrages bei einer Bausparkasse
bzw. Bank oder Versicherung zu verstehen.
Die Tarife der Anbieter unterscheiden sich zwar in Details, das Bausparen
verläuft jedoch bei allen Anbietern nach dem gleichen gesetzlich geregelten
Schema.<
Während der Sparphase (üblicherweise 7 Jahre) wird wie bei einem
Ratensparvertrag monatlich gespart und zwar je nach Bausparsumme. Der
Regelsparbeitrag genannte empfohlene monatliche Beitrag liegt üblicherweise
zwischen drei und zehn in Promille der vereinbarten Bausparsumme.
Der Regelsparbeitrag ist jedoch kein Pflichtbeitrag, sondern eher ein Richtwert
und nur maßgebend, wenn der Bausparer eine fristgemäße Baufinanzierung anstrebt.
Demnach kann der Bausparer die Beitragshöhe frei bestimmen, Sonderzahlungen kann
er auch nach Belieben leisten.
Festgelegt wird im Bausparvertrag auch die zu sparende Mindestansparsumme (40%
bzw. 50% der Bausparsumme), welche das Erreichen der Bewertungszahl und dadurch
die Zuteileinung des Bauspardarlehens ermöglicht.
Die Kosten des Bausparens bestehen aus Abschlussgebühr (zwischen 1% und 3% der
Bausparsummenhöhe), die von der ersten Sparrate abgezogen wird und
Kontoführungsgebühr, die dem Bausparer jährlich mit dem Kontoauszug in Rechnung
gestellt wird.
Besonderheit und zugleich bedeutendster Vorteil des Bausparens ist das
verbriefte Recht (jedoch keine Pflicht), das gesparte Kapital zum Bauvorhaben
anzuwenden. Der Bausparer kann erst nach Ablauf der Sparphase frei darüber
entscheiden, zudem wird ihm bei manchen Bauspartarifen die Abschlussgebühr
erstattet, falls er kein Bauspardarlehen aufnimmt.
Das Bausparen eignet sich ausgezeichnet, über die von vielen Arbeitgebern
gewährten Vermögenswirksamen Leistungen gespart zu werden. Dadurch profitiert
der Arbeitnehmer doppelt, weil Bausparen staatlich unterstützt wird, über
Wohnungsbauprämien bzw. Arbeitnehmersparzulagen.
Die Darlehensphase des Bausparens hat ebenso Vorteile: die vereinbarten
Darlehenszins und Darlehensrate bleiben bis zur vollständigen Tilgung konstant,
Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt.
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