Die chronische belastungsbedingte Erschöpfung – welche allgemein wohl besser bekannt ist unter dem Namen "Burn-Out-Syndrom" - kann durchaus Ursache für eine Berufsunfähigkeit sein. Diese Klarstellung erfolgte jetzt durch das Oberlandesgericht München.
In dem speziellen Fall ging es um einen Kunden einer Berufsunfähigkeitsversicherung, welcher circa 20 Jahre lang in der Position des Geschäftsführers eines Münchner Finanzhauses tätig war. Nach mehrere Jahre anhaltenden, nervlichen Problemen und einem schweren seelischen Zusammenbruch war der Mann später dem enormen Erfolgsdruck seines Berufs nicht mehr gewachsen.
Sein Facharzt bescheinigte ihm daraufhin ein chronisches Burn-Out-Syndrom und empfahl ihm den endgültigen Ausstieg aus dem Beruf. Als der Versicherer des Erkrankten die Diagnose nicht als gültigen Nachweis einer Berufsunfähigkeit anerkannte, erstritt der Versicherte die Berufsunfähigkeitsrente zunächst durch eine Klage gegen den Versicherer beim Landgericht München I (Az. 25 O 19798/03).
Das Versicherungsunternehmen wollte diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen und ging in Berufung. Nach Sichtung aller Gutachten stellte das Münchener Oberlandesgericht allerdings fest, dass die Vorinstanz richtig entschieden hatte und empfahl dem Versicherer, die Berufung zurückzunehmen. Daraufhin zog der Berufsunfähigkeitsversicherer das Rechtsmittel zurück und akzeptierte die Vorentscheidung. Die Versicherung muss dem Mann nun rund 148.000 Euro BUV-Rente nachzahlen und Versicherungsbeiträge in Höhe von etwa 65.000 Euro erstatten.
Anhand dieses Urteils erkennt man einen Richtungswechsel in der Rechtsprechung zugunsten der Versicherten. In der Vergangenheit waren von deutschen Gerichten Klagen auf private Berufsunfähigkeitsrente aufgrund chronischer belastungsbedingter Erschöpfung, bisher immer zurückgewiesen worden.
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