Die Statistiken sind deutlich: Kaum ein Arbeitnehmer nimmt noch eine Kur in Anspruch. Bei näherem Hinsehen ist dies jedoch kein Wunder, denn so gut wie kein Arbeitgeber zeigt heute noch Verständnis, wenn man zum regulären Urlaubsanspruch auch noch zusätzlich Wochen von der Arbeit entfernt bleibt.
Aus diesem Grund leisten viele gesetzliche Krankenversicherungen deshalb Zuschüsse, wenn man während des „herkömmlichen“ Urlaubs zusätzlich gesundheitsfördernde Maßnahmen nutzt. Wer zum Beispiel in einem Wellnesshotel für eine Woche bucht, bekommt je nach Krankenversicherung um die 75 Euro zusätzlich pro Thema. Hierbei reicht die Palette von Kochkursen über das Anti-Raucher-Training bis hin zur so genannten Rückenschule. In der Regel werden zwei parallele Maßnahmen erstattet.
Wer also zum Beispiel während der Wellnesswoche an einem Kurs zur Ernährung und einer Nordic-Walking-Gruppe teilnimmt, erhält vom Versicherer bis zu 150 Euro. Wenn der Kurzurlaub also mit 500 Euro zu Buche schlägt, lassen sich mit Hilfe des Kassenzuschusses immerhin 30% sparen.
Die Zuzahlung ist vor allem für Menschen gedacht, die im Laufe ihres Berufslebens stark beansprucht sind und aufgrund dessen keine Chance auf einen echten Kuraufenthalt haben. Auch diese Gruppe soll jetzt in den Genuss geförderter Gesundheitsvorsorgen kommen.
Die Vorgehensweise:
Der Krankenversicherte zahlt seine Leistungen zunächst selber. Später legt er die Teilnahmebestätigung eines oder mehrerer der oben genannten Kurse bei seiner Krankenkasse vor und erstellt einen Antrag auf Erstattung. Zurzeit gibt es noch keine einheitlichen Regelungen, welche Gesundheitsmaßnahmen konkret von den gesetzlichen Kassen gefördert werden. Als Versicherter klärt man am Besten vor geplanten Urlaubsantritt persönlich mit der Kasse, für welche konkrete Gesundheitsmaßnahmen am Reiseziel die Zuschüsse geleistet werden. Einige Krankenversicherer haben bereits feste Verträge mit Gesellschaften für Gesundheitsurlaube – am Besten kostenlos Informationen bei der eignen Kasse anfordern.
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