Die zahlreichen Kreditinstitute werden ihre Kunden schon. Besonders oft wird dies durch gebührenfreie Girokontos für Jugendliche getan.
Der Vorteil liegt darin, dass die Jugendlichen schon früh den Umgang mit dem eigenen Konto lernen. Sie können ihr Taschengeld auf diese Weise selbst verwalten.
Ab dem Alter von 7 Jahren werden Kinder geschäftsfähig. Ein vorheriger Abschluss eines Girokontos ist deshalb nicht sinnvoll. Bei einigen Kreditinstituten muss der Nachwuchs sogar 12, 14 oder 16 Jahre alt sein.
Die Entscheidung, wann die Kinder ein Konto eröffnen dürfen, liegt letztlich in der Hand der Eltern, denn die Banken brauchen zur Eröffnung des Girokontos die Personalausweise der Eltern und des Kindes.
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Eltern getrennt leben - es sei denn, nur ein Elternteil ist sorgeberechtigt. Die Eltern können festlegen, dass ihr Kind z.B. nur Summen bis zu einer bestimmten Höhe abheben dürfen.
Ansonsten funktionieren die Konten wie normale Girokonten: mit der Kundenkarte können Kinder und Jugendliche am Automaten Geld abheben und außerdem Überweisungen tätigen.
Ebenso ist das Einrichten von Daueraufträge möglich. Ein angenehmer Nebeneffekt ist außerdem die Tatsache, dass bei fast allen Jugendgirokonten Zinsen auf das Guthaben gezahlt werden. Diese Zinsen liegen meistens in der Höhe von 0,5 und 1,5 %.
Das Abheben von Geld und das Tätigen von Überweisungen ist für die Kinder und Jugendlichen von ihrem Konto nur dann möglich, wenn dieses über ein ausreichendes Guthaben verfügt.
Erst wenn sie volljährig sind, darf das Konto auch überzogen werden. Viele Sparkassen und Banken räumen ihren Kunden dann ungefragt einen Dispositionskredit ein. Die Höhe wird dabei vom Kreditinstitut bestimmt.
Aufgrund dieser Tatsache ist Vorsicht angesagt, denn bei Überziehungszinsen zwischen 10 und 16 % landen Jugendliche ohne regelmäßiges Einkommen schnell in der Schuldenfalle.
Weitere Artikel:
Berufsunfähigkeit Beratung zum Sparen Falsche Rentenbriefe Handy am Steuer Brandschutz Rauchmelder
|