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 Vorvertrag




Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, in dem sich zwei Parteien verpflichten, später einen richtigen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Im Rahmen des Vorvertrages besteht dann auch ein so genannter Kontrahierungszwang, das bedeutet, dass der Hauptvertrag abgeschlossen werden muss.

Ein Vorvertrag kann zum Beispiel beim Kauf eines Hauses geschlossen werden, um sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Sicherheit zu geben, dass der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt wirklich abgeschlossen wird.

Der Vorvertrag enthält verschiedene Punkte des Hauptvertrages, welche für das jeweilige Rechtsgeschäft wesentlich sind. Im Vorvertrag wird weiterhin festgehalten, bis zu welchem Zeitpunkt der Hauptvertrag geschlossen werden muss. Kommt dieser innerhalb der Frist nicht zustande, kann auf Abschluss geklagt werden.

Der Hauptvertrag kann jedoch nicht erzwungen werden, wenn nach Abschluss des Vorvertrages Umstände eingetreten sind, welche die jeweilige Geschäftsgrundlage zunichte gemacht haben.

Rechtlich gesehen ist der Vorvertrag also ein Verpflichtungsgeschäft, welches erst mit dem Abschluss eines Hauptvertrages erfüllt wird.

Durch die Vertragsfreiheit, die in Deutschland besteht, kann ein Vorvertrag für jedes beliebige Geschäft abgeschlossen werden. Einen rechtlichen Hintergrund gibt es allerdings nicht. Lediglich die Verlobung zwischen zwei Menschen, welches ein Eheversprechen darstellt, ist im BGB geregelt.

Aus diesen Gründen wird für den Vorvertrag keine Form vorgeschrieben. Sie sollte jedoch dem Hauptvertrag angepasst werden. Wird für diesen die Schriftform vereinbart, sollte auch der Vorvertrag schriftlich geschlossen werden.



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