Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, in dem sich zwei Parteien verpflichten, später
einen richtigen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Im Rahmen des
Vorvertrages besteht dann auch ein so genannter Kontrahierungszwang, das
bedeutet, dass der Hauptvertrag abgeschlossen werden muss.
Ein Vorvertrag kann zum Beispiel beim Kauf eines Hauses geschlossen werden, um
sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Sicherheit zu geben, dass der Kaufvertrag
zu einem späteren Zeitpunkt wirklich abgeschlossen wird.
Der Vorvertrag enthält verschiedene Punkte des Hauptvertrages, welche für das
jeweilige Rechtsgeschäft wesentlich sind. Im Vorvertrag wird weiterhin
festgehalten, bis zu welchem Zeitpunkt der Hauptvertrag geschlossen werden muss.
Kommt dieser innerhalb der Frist nicht zustande, kann auf Abschluss geklagt
werden.
Der Hauptvertrag kann jedoch nicht erzwungen werden, wenn nach Abschluss des
Vorvertrages Umstände eingetreten sind, welche die jeweilige Geschäftsgrundlage
zunichte gemacht haben.
Rechtlich gesehen ist der Vorvertrag also ein Verpflichtungsgeschäft, welches
erst mit dem Abschluss eines Hauptvertrages erfüllt wird.
Durch die Vertragsfreiheit, die in Deutschland besteht, kann ein Vorvertrag für
jedes beliebige Geschäft abgeschlossen werden. Einen rechtlichen Hintergrund
gibt es allerdings nicht. Lediglich die Verlobung zwischen zwei Menschen,
welches ein Eheversprechen darstellt, ist im BGB geregelt.
Aus diesen Gründen wird für den Vorvertrag keine Form vorgeschrieben. Sie sollte
jedoch dem Hauptvertrag angepasst werden. Wird für diesen die Schriftform
vereinbart, sollte auch der Vorvertrag schriftlich geschlossen werden.
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