Auf vom Weg von England über die USA bis hin nach Deutschland hat sich die
Grundfähigkeitsversicherung zu den absolut innovativsten Versicherungsprodukten
der letzten Jahre entwickelt. Der hauptsächliche Unterschied zur privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass es der Ausgangspunkt nicht die Zeit
ist, ob und inwiefern der Versicherte seinem Beruf noch nachgehen kann. Bei
dieser Art der Absicherung leistet der Versicherer sofort, sobald man infolge
von Krankheit oder eines Unfalls bestimmte Grundfähigkeiten verliert.
In der Regel gehören Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände, die selbständige
Orientierung, Gehen und Hören zu den so genannten Grundfähigkeiten der Stufe A.
Zu der nächsten Kategorie – der Stufe B – gehören das Knien und Bücken, Sitzen,
Stehen du Greisen, die Bewegung der Arme, das Heben, das Autofahren sowie das
Treppensteigen.
Anspruch auf Rentenleistungen entstehen sobald die Betroffene Person nach
ärztlicher Beurteilung mindestens 12 Monate nicht in dem Zustand war bzw. sein
wird, eine der oben genannten körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder B
auszuüben. Selbst wenn der Versicherungsnehmer Leistungen der privaten
Pflegeversicherung in Anspruch nimmt (Pflegestufe 2 oder 3), zahlt die
Gesellschaft der Grundfähigkeitsversicherung automatisch.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist allerdings eher als Alternative zur echten
Berufsunfähigkeitsversicherung als ein voller Ersatz. Dies kommt vor allem
daher, weil nicht alle Auslöser zur Berufsunfähigkeit versichert werden. Hierzu
gehören unter anderem seelische Leiden. Trotzdem stellt sie eine sehr
kostengünstige Alternative zur vollwertigen Berufsunfähigkeits-Police dar und
ist somit für Leute geeignet, welche sich eine volle Police nicht leisten können
oder möchten.
Ein weiterer großer Vorteil: Wegen den zuvor festgelegten Leistungen sind
Differenzen und Streitigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer sehr
selten.
Rentenzahlen können bis ca. 18.000 Euro im Jahr versichert werden. Dies ist
unabhängig vom Einkommen und variiert von Anbieter zu Anbieter. Nur bei machen
Versicherern ist die zu versichernde Maximalrente auf 60% des jährlichen
Einkommens beschränkt. Vor Abschluss des Vertrages prüft die
Versicherungsgesellschaft den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers durch
einen Fragebogen und ggf. durch spezielle Anfragen bei den behandelnden Ärzten
des Kunden.
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