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 Grundfähigkeitsversicherung




Auf vom Weg von England über die USA bis hin nach Deutschland hat sich die Grundfähigkeitsversicherung zu den absolut innovativsten Versicherungsprodukten der letzten Jahre entwickelt. Der hauptsächliche Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass es der Ausgangspunkt nicht die Zeit ist, ob und inwiefern der Versicherte seinem Beruf noch nachgehen kann. Bei dieser Art der Absicherung leistet der Versicherer sofort, sobald man infolge von Krankheit oder eines Unfalls bestimmte Grundfähigkeiten verliert.

In der Regel gehören Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände, die selbständige Orientierung, Gehen und Hören zu den so genannten Grundfähigkeiten der Stufe A. Zu der nächsten Kategorie – der Stufe B – gehören das Knien und Bücken, Sitzen, Stehen du Greisen, die Bewegung der Arme, das Heben, das Autofahren sowie das Treppensteigen.

Anspruch auf Rentenleistungen entstehen sobald die Betroffene Person nach ärztlicher Beurteilung mindestens 12 Monate nicht in dem Zustand war bzw. sein wird, eine der oben genannten körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder B auszuüben. Selbst wenn der Versicherungsnehmer Leistungen der privaten Pflegeversicherung in Anspruch nimmt (Pflegestufe 2 oder 3), zahlt die Gesellschaft der Grundfähigkeitsversicherung automatisch.


Die Grundfähigkeitsversicherung ist allerdings eher als Alternative zur echten Berufsunfähigkeitsversicherung als ein voller Ersatz. Dies kommt vor allem daher, weil nicht alle Auslöser zur Berufsunfähigkeit versichert werden. Hierzu gehören unter anderem seelische Leiden. Trotzdem stellt sie eine sehr kostengünstige Alternative zur vollwertigen Berufsunfähigkeits-Police dar und ist somit für Leute geeignet, welche sich eine volle Police nicht leisten können oder möchten.

Ein weiterer großer Vorteil: Wegen den zuvor festgelegten Leistungen sind Differenzen und Streitigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer sehr selten.

Rentenzahlen können bis ca. 18.000 Euro im Jahr versichert werden. Dies ist unabhängig vom Einkommen und variiert von Anbieter zu Anbieter. Nur bei machen Versicherern ist die zu versichernde Maximalrente auf 60% des jährlichen Einkommens beschränkt. Vor Abschluss des Vertrages prüft die Versicherungsgesellschaft den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers durch einen Fragebogen und ggf. durch spezielle Anfragen bei den behandelnden Ärzten des Kunden.



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