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 Gesetzliche Altersrente




Wer als junger Mensch noch nicht genügend Rentenansprüche aufgebaut hat und vor Erreichen des regulären Rentenalters berufsunfähig wird, hat wenig Chancen auf Unterstützung des Staates: Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente reicht in der Regel bei weitem nicht aus, um die täglich anfallenden Kosten zu decken.

Auch die gesetzliche EU-Rente ist keine für die Ewigkeit. Im Rhythmus von 2 Jahren kontrolliert die Deutsche Rentenversicherung, ob der Rentenbezieher die Anspruchsvoraussetzungen überhaupt noch erfüllt.

In einem Fragebogen muss man als Frührentner detailliert Angaben über den jetzigen Gesundheitszustand machen. In der Regel wird zusätzlich noch ein Befundbericht des jeweiligen behandelnden Arztes eingeholt. Durch diese zwei Informationsquellen fällt die Deutsche Rentenversicherung die Entscheidung, ob die EU-Rente auch weiterhin gezahlt wird.

Sofern der Rentenversicherer Zweifel hat, ob bestehende Ansprüche noch berechtigt sind, kann dieser das schon nach einem Jahr kontrollieren. Einzige Ausnahme sind hier die über 55-jährigen, bei ihnen wird generell auch eine Nachprüfung verzichtet.

Auch während des Bezuges der EU-Rente aufgenommene Beschäftigungen müssen sofort mitgeteilt werden, da für den Rentenanspruch sehr enge Hinzuverdienstgrenzen bestehen. Die Rentenversicherung nimmt des Öfteren schon kleine Jobs zum Anlass eine Nachprüfung zu veranlassen, welche überprüft ob man noch erwerbsgemindert ist.

Ohnehin bekommen Bezieher der EU-Rente ihre Unterstützung nur auf Zeit. Nach Ablauf der dreijährigen Befristung müssen sie einen komplett neuen Antrag inklusive geforderter Formalien stellen.

Um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein, sollte über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Hier wird eine monatlich fixe Zusatzrente gezahlt, sofern man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und hilft außerdem entscheidend auch bei früher Berufsunfähigkeit finanziell unabhängig zu bleiben.



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