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 Gesundheitsvorsorge




Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung hat man das Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Diese sollte man in dem Fall auch in Anspruch nehmen, damit schlimme Krankheiten früh genug erkannt sowie behandelt werden können.

Neben dem gesundheitlichen Aspekt locken auch finanzielle Reise immer häufiger: Deutlich mehr Kassen bieten heutzutage einen Bonus, wenn man sich als Versicherter gesundheitsbewusst verhält, indem Vorsorgemöglichkeiten wahrgenommen werden.

Bereits nach der Geburt gibt es kostenfreie Untersuchungen für Kinder, bei denen die geistige sowie körperliche Entwicklung überprüft und anschließend in einem Untersuchungsheft dokumentiert werden. Bis zum sechsten Lebensjahr sind neun U-Untersuchungen vorgesehen. Während der U1 bis U9 bekommt man außerdem alle notwendigen Schutzimpfungen.

Kinder im Alter zwischen 13 und 14 Jahren gehen des Weiteren zu einer besonderen Jugend-Gesundheitsuntersuchung.

Ein weiteres umfassendes Vorsorgepaket mit Beratungen sowie Untersuchungen greift in der Schwangerschaft bei Müttern und ihrem ungeborenen Kind. Zu dieser Zeit steht der Mutter auch eine Hebamme auf Kosten der Kasse zu. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt außerdem ab dem 35. Lebensjahr im Rhythmus von 2 Jahren ihren Kunden einen kompletten Gesundheitscheck mit ausführlichen Beratungen. Diese sind besonders wichtig, um Krankheiten welche im steigenden Alter wahrscheinlicher sind, frühzeitig zu erkennen. Hierzu gehören z.B. Nieren- oder Herzerkrankungen oder Diabetes

Allen weiblichen Kunden finanzieren die Kassen außerdem bereits ab dem 20 Lebensjahr einen jährlichen Termin zur Krebsvorsorge. Ab dem 30 Geburtstag sogar inklusive Mammografie und Hautuntersuchung. Männer ab 45 haben die Möglichkeit einmal im Jahr eine Prostata und Hautkrebsvorsorge zu vollziehen.

Beide Geschlechter können ab 50 Jahren jedes Jahr eine Enddarm-Untersuchung in Anspruch nehmen, ab 55 außerdem zwei Darmspiegelungen im 10-Jahres Zyklus. Beim Zahnarzt hat jeder Versicherte zweimal im Jahr Anspruch auf eine kostenfreie Zahnvorsorge.

Tipp:

Wer in regelmäßigen Abständen zum Zahnarzt geht bekommt einen sehenswerten Kassenzuschuss, z.B. wenn Zahnersatz in Form einer Krone benötigt wird.



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