Ganze 23 Millionen Deutsche haben mittlerweile Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom eigenen Chef. Wer als unverheirateter Arbeitnehmer bis zu 17.900 Euro im Jahr verdient (Eheleute bis 35.800 Euro), bekommt darüber hinaus bis zu 18% Arbeitnehmersparzulage aus der Staatskasse.
Die Höhe des Beitrags des Arbeitgebers zur Bildung des Vermögens seiner Beschäftigten, kann entweder im Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung geregelt werden. Bis maximal 40 Euro im Monat gibt es je nach Betrieb und Branche.
Den gezahlten Sparzuschuss vom Chef darf man allerdings nur in bestimmte Produkten anlegen, sofern man die Arbeitnehmersparzulage beanspruchen sollte. Zu den bestimmten Produkten zählen Banksparpläne, betriebliche Altersvorsorge oder Investmentfonds. Am liebsten verwenden Sparer in Deutschland ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) noch immer fürs Bausparen. Dies liegt auch in der Tatsache begründet, dass es fürs Bausparen noch eine zusätzliche Wohnungsbauprämie gibt.
Wer die vermögenswirksamen Leistungen vom Chef haben möchte, sollte sich beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung klären, ob und in welcher Höhe der Sparzuschuss gezahlt wird. Nach Abschluss eines Vertrags zur vermögenswirksamen Leistungen, legt man die Durchschrift beim Chef vor, welcher den aufgeführen Betrag dann einzahlt.
Nach einer Sparzeit von 7 Jahren und einer höchstens einjährigen Sperrfrist, kann man über das gesamte, angesparte Kapital verfügen. Wenn man in diesen 7 Jahren die Einkommensgrenzen nicht überschritten haben sollte, gibt es noch einen Geld-Obolus vom Staat.
Wer einen Baukredit zurückzahlten sollte, ist damit beholfen die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers unbedingt für die Tilgung dieses Baukredits einsetzen. Der Grund liegt darin, dass die Schuldzinsen, die er dadurch spart, in aller Regel höher sind, als die Rendite, wenn er die vermögenswirksamen Leistungen in einem Sparplan, Altersvorsorgeprodukt oder ähnlichem anlegt.
Je nach Gestaltung des Vertrags, ist die Aufstockung der monatlichen Tilgungsrate um die vermögenswirksamen Leistungen oft kein Problem. Bei einem Verdienst unter der Einkommensgrenze gibt es die staatliche Arbeitnehmersparzulage auch dann, wenn man mit den vermögenswirksamen Leistungen ein Baudarlehen zurückzahlt.
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