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 Rente Berechnung / Altersvorsorge




Die konkrete Höhe der eigenen Rente, die im Alter ausgezahlt wird, kann nur schwer berechnet werden, denn sie setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.

Um den Versicherten einen Überblick zu verschaffen, verwendet die Bundesanstalt für Arbeit in regelmäßigen Abständen überschlägige Rentenberechnungen.

Maßgeblich berechnet sich die Altersrente nach dem bisherigen Bruttoeinkommen, der Anzahl der Beitragsjahre und dem voraussichtlichen Rentenbeginn. Der Rente werden zudem Kindererziehungszeiten und Zeiten des Studiums zugerechnet.

Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung des Rentenalters von derzeit 65 auf 67 Jahre beschlossen. Menschen, die vorher in Rente gehen, müssen mit teils erheblichen Abschlägen rechnen. Da viele Menschen, schon aufgrund der enormen beruflichen Belastung, nicht bis zu diesem Alter arbeiten können, stellt die Anhebung des Rentenalters eigentlich eine Kürzung der Altersrente dar.

Eine überschlägige Berechnung, mit welcher Rente man im Alter rechnen kann, bieten verschiedene Portale im Internet.

Auf jeden Fall werden die Rentner von morgen, also Menschen, die aktuell das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, hohe Abschläge hinnehmen müssen. Um diese auszugleichen sollte bereits frühzeitig mit einer privaten Altersvorsorge begonnen werden.

Hierbei gilt: je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die monatlichen Beiträge, um eine ausreichende Rente zu erhalten.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, privat für die Rente vorzusorgen. So ist der Abschluss einer klassischen Rentenversicherung ebenso möglich wie eine Kapitallebensversicherung oder ein Fondssparplan. Welche Alternative die Beste ist, sollte jeder Kunde im Gespräch mit seinem Anlageberater herausfinden, denn jede Anlage bietet unterschiedliche Chancen und Risiken.

Weiterhin ist es möglich, staatliche Förderung für die Altersvorsorge zu nutzen, zum Beispiel, in dem ein Riester-Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird aktuell mit 114 Euro gefördert, zudem werden 138 Euro pro Kind ausgezahlt. Allerdings müssen hierfür 3 % des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden.



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