GeldmachtSpass.de




Sie sind hier: Geldmachtspass - Altersvorsorge - Riester Altervorsorge
Altersvorsorge
Aktien & Fonds
Finanzierung & Kredite
Geld Ratgeber
Immobilien & Wohnen
Job & Beruf
Gewerbe & Selbständigkeit
Versicherungen
Gesetze & Recht
Steuern
Vorlagen & Muster
Aktienkurse / Börsenkurse
Dax Werte
Goldpreis
Silberpreis
Kupferpreis
Dollarkurs
Ölpreis
   
 Riester Altervorsorge




Das Niveau der staatlich organisierten Rente wird sich in Zukunft auf rund 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens absenken. Daher wurde im Zuge der Rentenreform 2001 im Altersvermögensgesetz (AVmG) die Riester-Rente durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführt.

Diese staatliche Förderung ist auf die Personengruppe beschränkt, der dem System der Altersvorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung angehört. Es obliegt jedem selbst, ob und über welche Anlageform die zusätzlich geförderte Altersvorsorge in Anspruch genommen wird.

Private Vorsorgeanbieter müssen sich ihre Altersvorsorgeverträge beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zertifizieren lassen. Auch für Angebote der betrieblichen Altersvorsorge ist die Riester-Förderung möglichen

Die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen die Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. des Einkommenssteuergesetz (EStG), zum anderen der Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG.

Die staatliche Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage und der Kinderzulage. Die Kinderzulage kann für Kinder bezogen werden, die im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld erhalten haben.

Seit 2006 gibt es 114 Euro Grundzulage zuzüglich 138 Euro je Kind, ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro zuzüglich 185 Euro je Kind. Die volle Zulage erhält, wer 2006 drei Prozent, ab 2008 vier Prozent des Vorjahreseinkommens in eine Altersvorsorge investiert; ansonsten erfolgt eine anteilige Förderung. Diese staatlichen Zulagen fließen direkt in den Vorsorgevertrag ein, d. h. sie werden dem Versicherten nicht direkt ausbezahlt.

Daneben wird die Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug der privaten Vorsorgeaufwendungen eingeräumt. Dies zahlt sich insbesondere für Besserverdienende aus. Sie zahlen, aufgrund der vorher beschriebenen Prozent-Klausel, einen relativ hohen Vorsorgebeitrag als Eigenbeitrag, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Dieser Eigenbetrag wirkt sich dann in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabenabzug steuersenkend aus. Seit 2006 beträgt der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug 1.575 Euro, ab 2008 steigt dieser auf 2.100 Euro. Die steuerliche Ersparnis fließt dem Vorsorgenden, im Unterschied zu den Altersvorsorgezulagen, direkt zu.

Die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente ist besonders für Geringverdiener mit vielen Kindern (mit Kindergeldanspruch) und für Besserverdiener von Interesse. Neben der möglichst effizienten Ausnutzung dieser staatlichen Förderung sollte aber keinesfalls die genaue Prüfung der Anlageform selbst, ihrer Sicherheit und Rendite aus den Augen verloren werden.



Weitere Artikel:

Rürup für Freiberufler / Selbständige
Garantierte Rente durch Einmalzahlung
Rente Berechnung / Altersvorsorge
Altersvorsorgewirksame / vermögenswirksame Leistungen

 

Nach oben - Haftungshinweise - Impressum - Bookmark  
 

Copyright 1998 - 2009 by GeldmachtSpass.de

 
Arbeitsvertrag Kündigung
Aufhebungsvertrag
Berliner Testament
Düsseldorfer Tabelle
Erbschein
Erziehungsgeld
Erbschaftssteuer
Eidesstattliche Vers.
Elternzeit
Fristlose Kündigung
Haushaltsplan
Hypothekenzinsen
Kündigungsschreiben
Kündigungsfristen
Kilometerpauschale
Kinderfreibetrag
Kinderzuschlag
Lohnsteuertabelle
Lohnsteuerjahresausgleich
Lohnsteuerklassen
Mietminderung
Mietvertrag Kündigung
Mutterschaftsgeld
Nachsendeantrag
Nebenkostenabrechnung
Nichtveranlagungsb.
Patientenverfügung
Pfändungstabelle
Splittingtabelle
Umrechnungskurs
Untermietvertrag
Vermögenswirksame L.
Vorsorgevollmacht
Witwenrente