Das Niveau der staatlich organisierten Rente wird sich in Zukunft auf rund 67
Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens absenken. Daher wurde im Zuge der
Rentenreform 2001 im Altersvermögensgesetz (AVmG) die Riester-Rente durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführt.
Diese staatliche Förderung ist auf die Personengruppe beschränkt, der dem System
der Altersvorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung angehört. Es obliegt
jedem selbst, ob und über welche Anlageform die zusätzlich geförderte
Altersvorsorge in Anspruch genommen wird.
Private Vorsorgeanbieter müssen sich ihre Altersvorsorgeverträge beim
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zertifizieren lassen. Auch
für Angebote der betrieblichen Altersvorsorge ist die Riester-Förderung
möglichen
Die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente setzt sich aus zwei
Komponenten zusammen. Zum einen die Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. des
Einkommenssteuergesetz (EStG), zum anderen der Sonderausgabenabzug gemäß § 10a
EStG.
Die staatliche Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage und der
Kinderzulage. Die Kinderzulage kann für Kinder bezogen werden, die im
Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld erhalten haben.
Seit 2006 gibt es 114 Euro Grundzulage zuzüglich 138 Euro je Kind, ab 2008
beträgt die Grundzulage 154 Euro zuzüglich 185 Euro je Kind. Die volle Zulage
erhält, wer 2006 drei Prozent, ab 2008 vier Prozent des Vorjahreseinkommens in
eine Altersvorsorge investiert; ansonsten erfolgt eine anteilige Förderung.
Diese staatlichen Zulagen fließen direkt in den Vorsorgevertrag ein, d. h. sie
werden dem Versicherten nicht direkt ausbezahlt.
Daneben wird die Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug der privaten
Vorsorgeaufwendungen eingeräumt. Dies zahlt sich insbesondere für
Besserverdienende aus. Sie zahlen, aufgrund der vorher beschriebenen
Prozent-Klausel, einen relativ hohen Vorsorgebeitrag als Eigenbeitrag, um die
volle staatliche Förderung zu erhalten.
Dieser Eigenbetrag wirkt sich dann in der Einkommenssteuererklärung als
Sonderausgabenabzug steuersenkend aus. Seit 2006 beträgt der Höchstbetrag für
den Sonderausgabenabzug 1.575 Euro, ab 2008 steigt dieser auf 2.100 Euro. Die
steuerliche Ersparnis fließt dem Vorsorgenden, im Unterschied zu den
Altersvorsorgezulagen, direkt zu.
Die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente ist besonders für
Geringverdiener mit vielen Kindern (mit Kindergeldanspruch) und für
Besserverdiener von Interesse. Neben der möglichst effizienten Ausnutzung dieser
staatlichen Förderung sollte aber keinesfalls die genaue Prüfung der Anlageform
selbst, ihrer Sicherheit und Rendite aus den Augen verloren werden.
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