Der Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, zählt zu der am Häufigsten genutzten
Kreditform. Diese kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit wird maximal bis zum
zwei- bzw. dreifachen des Kundeneinkommens gewährt und auf Girokonten
bereitgestellt. Die Zinsabrechnung erfolgt jeweils am Quartalsende.
Setzt man sich mit den heutigen Bedingungen zur Vergabe von Dispokrediten
auseinander, stellt man fest, dass die Kreditgeber nicht mehr nur Einkünfte aus
Erwerbstätigkeit als Bedingung zu Limitgenehmigung voraussetzen, sondern alle
regelmäßigen monatlichen Einkünfte zugrunde legen.
Grundsätzlich ist der Kunde für seine Kontodisponierung selbst verantwortlich,
dennoch erfolgt durch die Banken eine regelmäßige Prüfung der laufenden Ein- und
Ausgaben, um eventuellen Rückzahlungsschwierigkeiten der Kundschaft
entgegenwirken zu können.
Die Zweckbestimmung eines Überziehungskredites wird bei Nutzern oftmals
unterschätzt, denn er sollte ausschließlich zur Überbrückung finanzieller
Engpässe dienen und dass auch nur bis zur nächsten Kontogutschrift.
Eine Zweckentfremdung des Dispolimits birgt eine Reihe von Nachteilen für den
Kunden. Zwar werden die zu zahlenden Kreditzinsen nur für den Zeitraum der
Kreditinanspruchnahme berechnet, jedoch fallen diese erst bei vollständiger
Ausschöpfung des Kreditrahmens und einer zweistelligen Verzinsungsrate,
wohlgemerkt vor dem Komma, in zumeist belastender Höhe aus.
Kann der Kunde die Rückführung des Kreditvolumens durch sein Einkommen nicht
bzw. nicht mehr sichern, kann folgende Problematik auf ihn zukommen:
Der Kreditrahmen wird auf das tatsächliche Einkommen angepasst d.h. reduziert
oder ganz gestrichen, damit hat der Kunde zusätzlich zu dem hohen variablen
Sollzinssatz noch den Überziehungszins auf den nicht genehmigten Betrag zu
zahlen und dieser liegt in der Regel fünf Prozentpunkte über den Sollzinsen.
Dem Kreditnehmer ist in diesen Fällen dringend Handlungsbedarf anzuraten, denn
die Bank kann je nach Sachlage ordentlich, mit einer Frist von drei Monaten,
oder aus wichtigem Grund fristlos den Kredit aufkündigen.
Nach Ablauf entsprechender Rückzahlungsfristen, kann der Kreditgeber bei
Nichtzahlung der geschuldeten Beträge, die Rückforderung über das gerichtliche
Mahnverfahren einleiten. Alternativ bietet sich eine Umschulung in Raten- oder
Allzweckdarlehen mit deutlich geringerer Zinsbelastung an.
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