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 Hypothek auflösen




Bei Hypotheken unterscheidet man prinzipiell variable und feste Hypotheken. Die variablen Hypotheken sind nicht für eine bestimmte Zeit festgelegt, sie können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, die zwischen drei und sechs Monaten liegt, gekündigt werden.

Hierzu ist ein formloses Schreiben an die Bank notwendig. Anders ist es bei einer Festhypothek. Diese wird für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart (zum Beispiel über 10 oder 15 Jahre) und kann innerhalb dessen nicht gekündigt werden.

In einigen Fällen stimmen Banken trotzdem einer vorzeitigen Kündigung zu. In diesem Fall sind jedoch Gebühren in Form von Vorfälligkeitsgebühren zu zahlen. Sie sollen den Schaden, den die Bank durch die vorzeitige Kündigung erleidet, ausgleichen.

Je nach Darlehenshöhe, Restlaufzeit und aktuellem Zinssatz kann die Entschädigung mehrere Tausend Euro betragen. Daher ist zu prüfen und zu berechnen, ob es lohnt, eine Festhypothek vorzeitig zu kündigen. In vielen Fällen lohnt es nicht.

Bevor die Hypothek allerdings gekündigt wird, sollte ein Angebot einer anderen Bank vorliegen. Hierzu bemüht man sich entweder um Beratungstermine, oder aber man vergleicht die Konditionen im Internet. Ist dann eine günstige Bank gekündigt, kann die bestehende Hypothek wie oben beschrieben gekündigt werden.

Zu beachten sind bei einer Ablösung einer Hypothek aber auch die anfallenden Gebühren. So berechnet die Bank, bei der das neue Darlehen abgeschlossen wird, in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Aber auch für die Abtretung der Hypothek fallen Kosten an, denn es muss eine Umschreibung auf die andere Bank im Grundbuch erfolgen.

Meist übernehmen die Banken viele Formalitäten, um den Kunden zu entlasten.



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