Bei Hypotheken unterscheidet man prinzipiell variable und feste Hypotheken. Die
variablen Hypotheken sind nicht für eine bestimmte Zeit festgelegt, sie können
jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, die zwischen drei und sechs
Monaten liegt, gekündigt werden.
Hierzu ist ein formloses Schreiben an die Bank
notwendig.
Anders ist es bei einer Festhypothek. Diese wird für einen bestimmten Zeitraum
fest vereinbart (zum Beispiel über 10 oder 15 Jahre) und kann innerhalb
dessen nicht gekündigt werden.
In einigen Fällen stimmen Banken trotzdem einer
vorzeitigen Kündigung zu. In diesem Fall sind jedoch Gebühren in Form von
Vorfälligkeitsgebühren zu zahlen. Sie sollen den Schaden, den die Bank durch die
vorzeitige Kündigung erleidet, ausgleichen.
Je nach Darlehenshöhe, Restlaufzeit
und aktuellem Zinssatz kann die Entschädigung mehrere Tausend Euro betragen.
Daher ist zu prüfen und zu berechnen, ob es lohnt, eine Festhypothek vorzeitig
zu kündigen. In vielen Fällen lohnt es nicht.
Bevor die Hypothek allerdings gekündigt wird, sollte ein Angebot einer anderen
Bank vorliegen. Hierzu bemüht man sich entweder um Beratungstermine, oder aber
man vergleicht die Konditionen im Internet. Ist dann eine günstige Bank
gekündigt, kann die bestehende Hypothek wie oben beschrieben gekündigt werden.
Zu beachten sind bei einer Ablösung einer Hypothek aber auch die anfallenden
Gebühren. So berechnet die Bank, bei der das neue Darlehen abgeschlossen wird,
in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Aber auch für die Abtretung der Hypothek
fallen Kosten an, denn es muss eine Umschreibung auf die andere Bank im
Grundbuch erfolgen.
Meist übernehmen die Banken viele Formalitäten, um den Kunden zu entlasten.
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