Privatkunden haben die Möglichkeit zur Finanzierung von Waren und
Dienstleistungen einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Im Voraus sollte sich
der Kreditnehmer Gedanken in Bezug auf die Höhe des Kreditbetrags und die Dauer
der Laufzeit machen.
Entscheidend ist auch kritisch zu hinterfragen, ob eine Kreditaufnahme unter den
gegebenen Umständen sinnvoll ist, denn der Kreditnehmer verpflichtet sich
gegenüber der Bank monatliche Zins- und Tilgungsraten während der Laufzeit zu
leisten.
Vorraussetzung des Kreditantrages ist demnach ein festes Arbeitsverhältnis und
ein dementsprechend regelmäßiger Gehaltseingang. Wichtig ist, dass die
monatliche Kreditrate höchstens 40-50 % des frei verfügbaren Einkommens
ausmacht, da der Kreditnehmer ansonsten in seiner Liquidität zu sehr
eingeschränkt wäre.
Die Bank erkundigt sich bei Antrag auf einen Kredit stets bei der Schufa nach
dem vergangenen Kreditverhalten des Kunden. In seinem eigenen Interesse sollte
der Kunde dieser Auskunft zustimmen, denn die Kreditberater können beurteilen,
inwieweit er in der Lage ist der Tilgung des Kredits nachzukommen.
Positive Merkmale, wie die ordnungsgemäße Begleichung vergangener Kredite,
sprechen in jedem Falle für die Kreditwürdigkeit des Kunden. Sind negative
Merkmale wie ein Haftbefehl oder das Ablegen einer eidesstattlichen Versicherung
in der Schufa registriert, spricht das eindeutig gegen die Kreditwürdigkeit des
Antragstellers.
Ist auf Grund einer positiven Schufa Auskunft, der Gehaltsabrechnungen und dem
Nachweis über sonstige Vermögenswerte der Kreditvertrag zwischen dem
Privatkunden und der Bank zustande gekommen, wird der Kreditvertrag aufgesetzt.
In diesem sind sämtliche Pflichten der Vertragspartner und Kreditkonditionen
festgelegt. Zur Absicherung des Kredites kann die Bank die Verpfändung gewisser
Sicherheiten verlangen. Hierzu gehören beispielsweise Sparguthaben, Wertpapiere
oder Immobilien.
Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Bank
nach einer Mahnung das Pfand einlösen und zur Tilgung des Kreditbetrages
verwenden.
In jedem Falle ist der Abschluss einer Restschuldversicherung empfehlenswert.
Der Kreditnehmer leistet monatliche Beiträge an die Versicherungsgesellschaft,
die sich wiederum verpflichtet, den Kredit bei Zahlungsunfähigkeit oder Tod des
Kreditnehmers zu tilgen.
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