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 Kleinkredit für Privat




Privatkunden haben die Möglichkeit zur Finanzierung von Waren und Dienstleistungen einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Im Voraus sollte sich der Kreditnehmer Gedanken in Bezug auf die Höhe des Kreditbetrags und die Dauer der Laufzeit machen.

Entscheidend ist auch kritisch zu hinterfragen, ob eine Kreditaufnahme unter den gegebenen Umständen sinnvoll ist, denn der Kreditnehmer verpflichtet sich gegenüber der Bank monatliche Zins- und Tilgungsraten während der Laufzeit zu leisten.

Vorraussetzung des Kreditantrages ist demnach ein festes Arbeitsverhältnis und ein dementsprechend regelmäßiger Gehaltseingang. Wichtig ist, dass die monatliche Kreditrate höchstens 40-50 % des frei verfügbaren Einkommens ausmacht, da der Kreditnehmer ansonsten in seiner Liquidität zu sehr eingeschränkt wäre.

Die Bank erkundigt sich bei Antrag auf einen Kredit stets bei der Schufa nach dem vergangenen Kreditverhalten des Kunden. In seinem eigenen Interesse sollte der Kunde dieser Auskunft zustimmen, denn die Kreditberater können beurteilen, inwieweit er in der Lage ist der Tilgung des Kredits nachzukommen.

Positive Merkmale, wie die ordnungsgemäße Begleichung vergangener Kredite, sprechen in jedem Falle für die Kreditwürdigkeit des Kunden. Sind negative Merkmale wie ein Haftbefehl oder das Ablegen einer eidesstattlichen Versicherung in der Schufa registriert, spricht das eindeutig gegen die Kreditwürdigkeit des Antragstellers.

Ist auf Grund einer positiven Schufa Auskunft, der Gehaltsabrechnungen und dem Nachweis über sonstige Vermögenswerte der Kreditvertrag zwischen dem Privatkunden und der Bank zustande gekommen, wird der Kreditvertrag aufgesetzt.

In diesem sind sämtliche Pflichten der Vertragspartner und Kreditkonditionen festgelegt. Zur Absicherung des Kredites kann die Bank die Verpfändung gewisser Sicherheiten verlangen. Hierzu gehören beispielsweise Sparguthaben, Wertpapiere oder Immobilien.

Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Bank nach einer Mahnung das Pfand einlösen und zur Tilgung des Kreditbetrages verwenden.

In jedem Falle ist der Abschluss einer Restschuldversicherung empfehlenswert. Der Kreditnehmer leistet monatliche Beiträge an die Versicherungsgesellschaft, die sich wiederum verpflichtet, den Kredit bei Zahlungsunfähigkeit oder Tod des Kreditnehmers zu tilgen.



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