Um ganze 6% erhöhte sich im Vorjahr die Anlage bei deutschen Bausparkassen auf 120 Milliarden Euro – und dies trotz des Wegfalls der Eigenheimzulage.
Trotz dieser Zahlen ist nicht jeder bereit bzw. in der Lage einen Vertrag mit festen Zinsen als Baumaßnahme zu nutzen. Wer seinen Bausparvertrag nicht mehr benötigt, hat die Möglichkeit diesen an Angehörige weiterzugeben. Hierzu gehören Ehepartner sowie Kinder und Geschwister. Wenn die beschenkte Person bauen sollte, hat sie die Möglichkeit, das supergünstige Darlehen durch die zinsniedrige Kreditoption vorteilhaft zu nutzen.
Bevor ein Vertrag übergeben werden kann, prüft die jeweilige Bausparkasse allerdings die Bonität des Verwandten. Der Bundesverband der deutschen Banken stimmt laut Information nur in Ausnahmefällen der Übertragung auf Nicht-Verwandte Personen zu. Letztlich liegt die Einwilligung zur Weitergabe des Bausparvertrages allerdings in der Hand der betroffenen Bank. Diese haben dies meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Wichtig:
Rechtzeitig bei Ihrer Sparkasse oder Bank informieren, bevor die Übertragung getätigt wird.
Bausparverträge werden dafür genutzt, Wohnimmobilien zu finanzieren. Die festgelegte Bausparsumme wird durch einen festen %-Satz angespart. Sobald der Bausparvertrag „zugeteilt“ wird, gewährt die Bank den Geldbetrag, welche bis zum Erreichen der Vertragssumme fehlt. Hierdurch kann der Bausparer bei Zuteilung über die gesamte Bausparsumme verfügen.
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