In einer Disco sollte man die Autoschlüssel dringend herausnehmen, bevor man diese
unbeaufsichtigt liegen lässt. Wenn im schlimmsten Fall die Schlüssel und zugleich
der dazu passende PKW geklaut wird, braucht der Kaskoversicherer des Besohlenden
nicht für den Schaden aufzukommen.
Eine vergleichbare Situation ereignete sich in einem vor dem Oberlandesgericht Rostock
verhandelten Fall, indem ein junger Mann nach Betreten der Disco seine Jacke mitsamt
in der Innentasche steckendem Autoschlüssel unter die Sitzecke gelegt hat.
Als der den Club wieder verlassen wollte waren bereits Jacke mitsamt Schlüssel entwendet
worden. Nach Benachrichtigung des Kfz-Versicherers, stellte sich heraus, dass diese
für den Zeitwert des gestohlenen Wagens nicht aufkommen werde.
Die Begründung hierzu lautete, dass der Fahrzeughalter durch das unbeaufsichtigte
liegen lassen der Jacke mit Schlüssel grob fahrlässig gehandelt habe.
Der junge Mann klagte daraufhin gegen den Versicherer auf Zahlung, wurde aber vom
Oberlandesgericht abgewiesen: Es sei allgemein bekannt, dass Diebe in ergaunerten
Jacken zugleich nach Schlüsseln suchen. Es hätte somit dem Kläger bekannt sein müssen,
dass in dem Trubel und der Anonymität der Disco potentielle Diebe geradezu anziehend
auf unbeaufsichtigte Dinge reagieren. Das gelte für das unbewachte ablegen ebenso
wie für das in diesem Fall vermeintliche verstecken einer Jacke. Der junge Discobesucher
muss für den Schaden nun selbst beikommen.
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