Gerade jüngere Menschen, ohne einen ausreichenden Anspruch auf die gesetzliche Rente, sind auf einen privaten Schutz vor der Berufsunfähigkeit angewiesen.
Um alle Beitragssparpotentiale ausreichend zu nutzen, sollte man einige Dinge beachten.
Zumeist verlangt der Versicherer einen Aufschlag in der Höhe von circa 5%, wenn man sich dafür entscheidet, die Prämie nicht einmal jährlich, sondern in monatlichen Beträgen zahlt.
Auf einen Hinterbliebenenschutz kann man z.B. in Form einer kombinierten Risikolebensversicherung als junger Mensch dann verzichten, wenn man noch nicht verheiratet ist, und keine Kinder hat. Ebenso kann man darauf verzichten, wenn man zwar eine Familie hat, diese aber schon durch bestehende Vorsorge genügend abgesichert ist.
Sollte man die Vorsorge für eine Familie brauchen, ist es in der Regel günstiger, den Todesfallschutz separat abzuschließen.
Ebenso hat der Verbraucher die Wahl bei einer Überschussbeteiligung. Die Versicherungsgesellschaften erzielen durch ihre wirtschaftliche Arbeitsweise Überschüsse, welche den Kunden oft gutgeschrieben werden.
Somit sammeln einige Tarife Überschüsse an, welche dann am Ende der Vertragslaufzeit z.B. in Form höherer Leistungen verrechnet werden.
Um die Beiträge so niedrig wie möglich zu halten, sollte man einen Vertrag wählen, welcher eine monatliche Sofortverrechnung ermöglicht. In diesem Fall bleibt die Prämie stets so niedrig wie nur möglich. Sollte es zu einem Berufsunfähigkeitsfall kommen, erhält man eine zuvor fest vereinbarte Rente.
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