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 Domain Recht




Nach Internet-Berichten sind derzeitig weltweit knapp 140 Millionen Domains registriert. Täglich werden es mehr.

Das Internet ist für Unternehmer zu einem wichtigen Geschäftsfeld geworden. Unter einem Domain-Namen für gewerbliche Zwecke findet man Produkte, die Darstellung des Unternehmens, Firmenphilosophien, Preise, Angebote, AGB und vieles mehr.
Verständlich, dass dem Domainbesitzer daran gelegen ist, seine Seite zu schützen.

Auch viele Private ziehen verschiedenartigen Nutzen aus einer Internetpräsenz.

Domains sind Handelsgüter geworden. Sie werden auf dem Markt gekauft, weiterveräußert, versteigert - so wie jedes andere Wirtschaftsgut.

Die deutsche Verwaltungsstelle für alle Domains, die keine so genannten "Top-Level-Domain"s sind, ist die Denic e.G. Dort werden alle Domains mit der Kennzeichnung ".de" registriert.

Da jede Domain im Internet nur einmal vorkommen darf, ist vor jeder Registrierung durch die Denic zu prüfen, ob der Domainname bereits existiert bzw. registriert ist. Sollte das der Fall sein, muss der User einen anderen Namen wählen.

Wo es um Geld geht, ist der Rechtsstreit nicht weit. Im Zusammenhang mit Domains ist ein Streitwert um die 5.000 Euro nicht selten und die Gerichte urteilen nicht zimperlich.

Um dem aus dem Weg zu gehen, sollten wettbewerbs- und urheberrechtlich unbedenkliche Namen gewählt werden. Zu beachten hier ist das Wettbewerbs- und das Urheberrechtsgesetz.

Im Allgemeinen darf man den eigenen Namen unbeschadet verwenden. Adam Opel hat in dem Falle jedoch das Nachsehen. Der Name genießt vorrangigen Marken- und Firmenschutz und darf nicht anders verwendet werden.

Auch die Namen Prominenter als Domain-Namen führen zu Problemen. Gerhard Schröder aus XYZ kommt auch mit seinem eigenen Namen ins Schleudern, obwohl ihm an dieser Stelle eigentlich das Namensrecht zur Seite stehen müsste.



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