Nach Internet-Berichten sind derzeitig weltweit knapp 140 Millionen Domains
registriert. Täglich werden es mehr.
Das Internet ist für Unternehmer zu einem wichtigen Geschäftsfeld geworden.
Unter einem Domain-Namen für gewerbliche Zwecke findet man Produkte, die Darstellung des
Unternehmens, Firmenphilosophien, Preise, Angebote, AGB und vieles mehr.
Verständlich, dass dem Domainbesitzer daran gelegen ist, seine Seite zu schützen.
Auch viele Private ziehen verschiedenartigen Nutzen aus einer Internetpräsenz.
Domains sind Handelsgüter geworden. Sie werden auf dem Markt gekauft,
weiterveräußert, versteigert - so wie jedes andere Wirtschaftsgut.
Die deutsche Verwaltungsstelle für alle Domains, die keine so genannten
"Top-Level-Domain"s sind, ist die Denic e.G. Dort werden alle Domains mit der
Kennzeichnung ".de" registriert.
Da jede Domain im Internet nur einmal vorkommen darf, ist vor jeder
Registrierung durch die Denic zu prüfen, ob der Domainname bereits existiert
bzw. registriert ist. Sollte das der Fall sein, muss der User einen anderen
Namen wählen.
Wo es um Geld geht, ist der Rechtsstreit nicht weit. Im Zusammenhang mit Domains
ist ein Streitwert um die 5.000 Euro nicht selten und die Gerichte urteilen nicht
zimperlich.
Um dem aus dem Weg zu gehen, sollten wettbewerbs- und urheberrechtlich
unbedenkliche Namen gewählt werden. Zu beachten hier ist das Wettbewerbs- und das
Urheberrechtsgesetz.
Im Allgemeinen darf man den eigenen Namen unbeschadet verwenden. Adam Opel hat
in dem Falle jedoch das Nachsehen. Der Name genießt vorrangigen Marken- und
Firmenschutz und darf nicht anders verwendet werden.
Auch die Namen Prominenter als Domain-Namen führen zu Problemen. Gerhard
Schröder aus XYZ kommt auch mit seinem eigenen Namen ins Schleudern, obwohl ihm
an dieser Stelle eigentlich das Namensrecht zur Seite stehen müsste.
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