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 Elterliches Sorgerecht




Fast jede Scheidung zieht in der Regel einen Streit um die Kinder bei. Grundsätzlich ist es gesetzlich so geregelt, dass nach der Scheidung der Eltern beiden ein gemeinsames Sorgerecht zugesprochen wird, denn im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes, sollen sowohl Mutter als auch Vater regen Kontakt zum Kind haben.

Sobald ein Elternteil das alleinige Sorgerecht verlangt, kann dies nur durch Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden. Das Familiengericht ist in einem solchen Fall damit beschäftigt herauszufinden, mit welcher Lösung das Kind die meisten Vorteile zieht. Dass sowohl Mutter oder Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, ist in der Praxis ein Ausnahmefall. Nur bei deutlichen elterlichen Verfehlungen oder bei Desinteresse nimmt das Gericht einen Elternteil aus der Pflicht.

Mitspracherecht haben alle Kinder ab 14 Jahren. In aller Regel wird das Wegfallen des Sorgerechts eines Elternteils verhindert, wenn das Kind dies nicht will. Selbst beim gemeinsamen Sorgerecht lebt das Kind in der Regel nur bei einem Elternteil – meistens bei der Mutter.

Auch beim Wohnort entscheidet im Streitfall das Familiengericht. Berufstätige haben hier weniger Chancen, weil ihnen Zeit für die Erziehung des Kindes fehlt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung, wie z.B. die Schulausbildung, sofern die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern erfolgt.

Angelegenheiten die das tägliche Leben betreffen kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, natürlich selbst entscheiden, da es nicht akzeptabel wäre, wenn wegen jeder Kleinigkeit das Einverständnis des Ex-Partners eingeholt werden müsste.

Die Kinder selbst sowie das Elternteil wo das Kind nicht wohnt, haben ein regelmäßiges Besuchs- und Umgangsrecht. Das Besuchsrecht ist in der Regel alle 14 Tage gültig. Sofern eine gemeinsame Lösung zur Besuchszeit nicht gefunden werden kann, hilft das Jugendamt. Hier wird ein vertraglicher Plan aufgestellt, der von den Eltern unterschrieben werden muss.



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