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 Inkasso Recht




Die Statistik ist eindeutig: Die Bundesbürger machen immer mehr Schulden. Aus diesem Grund gehen immer mehr Gläubiger den Weg über das Inkassobüro anstatt selbst Zeit mit dem Eintreiben offener Rechnungen zu verbringen. Deutschlandweit sind mittlerweile 750 Inkassounternehmen.

Es gibt für den Gläubiger 2 Möglichkeiten mit dem Inkassdienstleister in Kontakt zu treten. Die eine ist, dass der Gläubiger über eine Vollmacht dem Inkassounterhmenen zum Eintreiben der rückständigen Forderungen berechtigt. Bei Erfolg wird dann eine Provision gezahlt.

Zweite Möglichkeit:

Die Forderung wird direkt komplett an die Inkassofirma verkauft wobei dem ein Risikoabschlag gegenübersteht. Auch wenn einige Inkassoprofis zu zweifelhaften Methoden greifen, um aus Schuldern, Zahler zu machen: Inkassounternehmen müssen sich genau wie private Gläubiger an die Gesetze halten. Ein Inkassobüro braucht grundsätzlich eine Zulassung des zuständigen Land- oder Amtsgerichts.

Diese müssen auch bei jedem Anschreiben angegeben sein. Als Schuldner ist es besonders wichtig, sich die Bevollmächtigung durch den eigentlichen Gläubiger zeigen zu lassen. Sofern das Unternehmen die Forderung gekauft hat, sollte man sich die Abtretungserklärung zeigen lassen. Schuldnern ist es zu empfehlen auf keinen Fall ein Forumlar zur Zahlungsverpflichtung zu unterschreiben.

In diesem Fall haben es die Inkassobüros um einiges leichter an das Geld zu kommen. Die Kosten für den Inkassoauftrag kann der Gläubiger seinem Schuldern nur dann berechnen, wenn der Zahlungstermin überschritten ist und er die überfällige Rechnung angemahnt hat oder wenn eine zuvor vereinbarte Ratenzahlung nicht erfolgte.

Die Gebühren der Inkassounternehmen richten sich an der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Die Inkassokosten müssen vom Schuldner erst dann getragen werden, wenn die Firma im Auftrag und mit einer Vollmacht des Gläubigers handelt. Wenn die Forderung aufgekauft wurde wird sie selbst zum Gläubiger und darf deshalb keine Inkassogebühren verlangen.

Niemand muss übrigens den Mitarbeitern von Inkassobüros Zugang zur Wohnung verschaffen. Auch Drohungen und Befragungen von Nachbarn muss kein Schuldner einfach so hinnehmen. Sobald man sich drangsaliert fühlt reicht oft schon der Hinweis sich an das Gericht zu wenden und die Inkassoprofis werden gleich um einiges freundlicher.



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