Verunglückte Fahrradfahrer kann eine Mitschuld treffen, sofern diese keinen Helm tragen. Dies entschied vor kurzem das Landgericht Krefeld.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Gruppe von Kindern, welche auf einem privaten Garagenhof mit ihren Fahrrädern fuhren. Darunter ein 10-jähriger Junge auf seinem BMX-Rad ohne Sturzhelm. Die Zufahrt zum Hof war aufgrund einer hohen Hecke schlecht einsehbar.
Ein Van bog mit einer Geschwindigkeit von circa 30Kmh in den Hof ein und stieß mit dem Jungen zusammen. Das King verletzte sich unter anderem am Kopf. Die Eltern des Kindes verlangten daraufhin vom Fahrer des Vans Schadensersatz – der Mann hätte mit spielenden Kindern rechnen müssen und deshalb Schritttempo fahren müssen.
Die Richter hingegen sahen bei dem verletzen Jungen eine Mitschuld. Das Kind wäre alt genug um wissen zu müssen, dass die Sichtverdeckende Hecke von der Straße aus schwer zu sehen gewesen sei. Er hätte sein BMX-Rad deshalb vorsichtiger fahren müssen.
Zudem seien die schlimmsten Verletzungen auf das Nicht-tragen eines Helmes zurückzuführen. In dem verhandelten Fall wiesen die Richter dem Kind eine 50-prozentige Mitschuld zu.
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