Scheidungen sind bei weitem kein günstiges Unterfangen: Das trifft vor allem dann zu, wenn ein gemeinsam gebautes Haus – oft unter eigentlichem Wert – zur Zwangsversteigerung freigegeben wird, weil sich die Ex-Eheleute im finanziellen Hinblick nicht einig werden.
Eine bessere Alternative zur Zwangsversteigerung - sofern baulich möglich –ist das Gebäude in 2 Eigentumswohnungen umzuwandeln. Jeder Ehegatte erhält somit eine der beiden Wohnungen, und niemand muss ausgezahlt werden, weil ein Partner das ganze Haus haben will. Ein Ex-Partner kann nach dieser Lösung in seinem Hausteil bleiben, der andere zieht aus und verkauft seine Wohnung, ganz ohne zeitlichen Druck. Auf diese Weise kann er einen marktgerechten Preis erzielen.
Wer ein Wohnhaus aufteilen will, muss sowohl Zeichnungen als auch Lagepläne beim Bauamt einreichen. Die Behörde entscheidet daraufhin, ob das Haus bautechnisch gesehen überhaupt teilbar ist. Das ist aber – evtl. nach einigen Umbaumaßnahmen – in der Regel möglich.
Jeder Geschiedene somit eine abgeschlossene Wohnung. Das Dach, die Heizung und Teile des Kellers, des Dachbodens sowie des Gartens bleiben meist Gemeinschaftseigentum.
Sollte die Teilbarkeit des Gebäudes vom Bauamt bescheinigt werden, können beide Eigentümer beim Notar eine „Teilungserklärung“ abgeben. Somit ist der Weg frei, um beim Grundbuchamt für jede der Wohnungen einen eigenen Grundbucheintrag anzulegen.
Jeder Ehegatte verfügt daraufhin über separates Eigentum, über das er frei verfügen kann. Je nach Wert des Hauses kostet eine solche Teilung um die 500 Euro an Gebühren. Letztlich sind diese 500 Euro allemal besser, denn die Verluste durch das Durchführen einer Zwangsversteigerung können schon bei einem Einfamilienhaus mehrere 10.000 Euro betragen.
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