GeldmachtSpass.de




Sie sind hier: Geldmachtspass - Job & Beruf - 400 Euro Minijob / geringfügige...
Altersvorsorge
Aktien & Fonds
Finanzierung & Kredite
Geld Ratgeber
Immobilien & Wohnen
Job & Beruf
Gewerbe & Selbständigkeit
Versicherungen
Gesetze & Recht
Steuern
Vorlagen & Muster
Aktienkurse / Börsenkurse
Dax Werte
Goldpreis
Silberpreis
Kupferpreis
Dollarkurs
Ölpreis
   
 400 Euro Minijob / geringfügige Beschäftigung




Bei einem Minijob handelt es sich um einen Job bei dem eine Bruttoverdienstgrenze von 400 Euro festgesetzt ist. Aufgrund dieses geringen Verdienstes gibt es bestimmte steuerliche Besonderheiten. Unter die Rubrik Minijob fällt auch ein Arbeitnehmer, der im Jahr nur 50 Tage bzw. 2 Monate arbeitet.

Seit 1. April 2003 gibt es dazu Neureglungen. Normalerweise kommt es für den Minijobber zu keinen Abzügen und der Bruttolohn entspricht dem Nettolohn. Wer möchte, kann aber Abgaben für die Rente leisten oder Kirchensteuer zahlen. Häufig ist es der Fall, dass der Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis und eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgibt und auf dieser der erhaltene Lohn vermerkt wird.

Ein Minijob kann neben einen versicherungspflichtigen Hauptjob, versicherungsfrei ausgeübt werden. Es dürfen auch mehrere Minijobs zur gleichen Zeit aufgenommen werden, diese müssen aber bei mehreren verschiedenen Arbeitgebern sein und der gesamte Verdient darf die 400-Euro-Grenze nicht überschreiten, sonst müssen für alle Nebenjob Steuern gezahlt werden.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen wie die Fortzahlung des Lohnes bei Krankheit, Mutterschutz, bezahlter Erholungsurlaub und Kündigungsfristen gelten auch hier.

Ein Student arbeitet versicherungsfrei, wenn er nur 20 Stunden pro Woche jobbt. Minijobs sind meist am schwarzen Brett einer jeden Universität zu finden oder unter Internetportalen wie www.studentenjobs.de.

Im Allgemeinen sind Minijobs im Aushang des Arbeitsamtes zu finden, direkt in Schaufenstern von Supermärkten, Einkaufsläden oder in gastronomischen Einrichtungen. Auch Internetportale bieten eine Übersicht an Minijobs an. Hier sollte jedoch vorher überprüft werden, inwieweit eine Anmeldung kostenpflichtig ist.

Bei arbeitslosen Personen, Rentnern, Praktikanten, Auszubildenden, Heimarbeitern, Übungsleiter und Betreuer in Vereinen müssen besondere Reglungen beachten über welche die betroffenen Personen von der Agentur für Arbeit oder der Minijobzentrale aufgeklärt werden können. Es empfiehlt sich auch dies vor der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung zu tun, um möglichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen.



Weitere Artikel:

Arbeitszeugnis
Unbezahlter Urlaub
Fernstudium Abitur
Kündigungsfristen

 

Nach oben - Haftungshinweise - Impressum - Bookmark  
 

Copyright 1998 - 2009 by GeldmachtSpass.de

 
Arbeitsvertrag Kündigung
Aufhebungsvertrag
Berliner Testament
Düsseldorfer Tabelle
Erbschein
Erziehungsgeld
Erbschaftssteuer
Eidesstattliche Vers.
Elternzeit
Fristlose Kündigung
Haushaltsplan
Hypothekenzinsen
Kündigungsschreiben
Kündigungsfristen
Kilometerpauschale
Kinderfreibetrag
Kinderzuschlag
Lohnsteuertabelle
Lohnsteuerjahresausgleich
Lohnsteuerklassen
Mietminderung
Mietvertrag Kündigung
Mutterschaftsgeld
Nachsendeantrag
Nebenkostenabrechnung
Nichtveranlagungsb.
Patientenverfügung
Pfändungstabelle
Splittingtabelle
Umrechnungskurs
Untermietvertrag
Vermögenswirksame L.
Vorsorgevollmacht
Witwenrente