Bei einem Minijob handelt es sich um einen Job bei dem eine
Bruttoverdienstgrenze von 400 Euro festgesetzt ist. Aufgrund dieses geringen
Verdienstes gibt es bestimmte steuerliche Besonderheiten. Unter die Rubrik
Minijob fällt auch ein Arbeitnehmer, der im Jahr nur 50 Tage bzw. 2 Monate
arbeitet.
Seit 1. April 2003 gibt es dazu Neureglungen. Normalerweise kommt es für den
Minijobber zu keinen Abzügen und der Bruttolohn entspricht dem Nettolohn. Wer
möchte, kann aber Abgaben für die Rente leisten oder Kirchensteuer zahlen. Häufig
ist es der Fall, dass der Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis und eine
Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgibt und auf dieser der erhaltene Lohn
vermerkt wird.
Ein Minijob kann neben einen versicherungspflichtigen Hauptjob,
versicherungsfrei ausgeübt werden. Es dürfen auch mehrere Minijobs zur gleichen
Zeit aufgenommen werden, diese müssen aber bei mehreren verschiedenen
Arbeitgebern sein und der gesamte Verdient darf die 400-Euro-Grenze nicht
überschreiten, sonst müssen für alle Nebenjob Steuern gezahlt werden.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen wie die Fortzahlung des Lohnes bei Krankheit,
Mutterschutz, bezahlter Erholungsurlaub und Kündigungsfristen gelten auch hier.
Ein Student arbeitet versicherungsfrei, wenn er nur 20 Stunden pro Woche jobbt.
Minijobs sind meist am schwarzen Brett einer jeden Universität zu finden oder
unter Internetportalen wie www.studentenjobs.de.
Im Allgemeinen sind Minijobs im Aushang des Arbeitsamtes zu finden, direkt in
Schaufenstern von Supermärkten, Einkaufsläden oder in gastronomischen
Einrichtungen. Auch Internetportale bieten eine Übersicht an Minijobs an. Hier
sollte jedoch vorher überprüft werden, inwieweit eine Anmeldung kostenpflichtig
ist.
Bei arbeitslosen Personen, Rentnern, Praktikanten, Auszubildenden,
Heimarbeitern, Übungsleiter und Betreuer in Vereinen müssen besondere Reglungen
beachten über welche die betroffenen Personen von der Agentur für Arbeit oder
der Minijobzentrale aufgeklärt werden können. Es empfiehlt sich auch dies vor
der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung zu tun, um möglichen
Komplikationen aus dem Weg zu gehen.
Weitere Artikel:
Arbeitszeugnis Unbezahlter Urlaub Fernstudium Abitur Kündigungsfristen
|