Wie der Name es schon verrät, ist der unbezahlte Urlaub mehr oder weniger eine
Auszeit vom Arbeitsleben, welche vom Arbeitgeber nicht vergütet wird.
Ebenso wenig wie der Arbeitnehmer hier Geld erhält, hat er auch in der Regel
wenig Rechte, sich einfach ohne Gründe einen unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Aus diesem Grund kommt dieser in Deutschland auch eher selten vor, wohingegen in
Ländern - wie den USA und Kanada - weitaus öfter eine solche unbezahlte Auszeit
genommen wird, wobei diese Länder auch allgemein weniger Urlaub haben.
Aber auch in Deutschland ist es natürlich möglich, einen unbezahlten Urlaub zu
beantragen und letztendlich zu erhalten, wenn dann in der Regel auch Gründe
vorliegen, die Hand und Fuß besitzen.
Solche Gründe wären beispielsweise Wehrübungen bei Reservisten oder aber auch in
Ausnahmefällen, wenn etwa ein krankes Familienmitglied gepflegt werden muss.
Auch kann es sein, dass in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen Richtlinien für
den unbezahlten Urlaub aufgenommen worden sind.
Auch wenn der Lohn nicht weiter ausgezahlt wird, so bleiben doch die Regelung
zum Kündigungsschutz etwa oder Urlaub allgemein bestehen. Dagegen ist es aber
ebenso möglich, dass sich der Arbeitnehmer das Recht herausnimmt und
anteilsmäßige Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld vornimmt.
Ein weiterer, wichtiger Punkt ist natürlich die Regelung mit der
Krankenversicherung und Sozialversicherung. Hierbei gibt es gerade bei einem
kurzen unbezahlten Urlaub unterhalb von vier Wochen keine Umstände, denn solange
bleibt der Arbeitnehmer auf jeden Fall in den beiden Versicherungen.
Erst darüber hinaus muss mindestens am letzten Tag der 4 Wochen-Frist die
Abmeldung erfolgen.
Wichtig für den sorgenfreien unbezahlten Urlaub ist demzufolge in der Regel
immer ein rechtzeitiges Gespräch mit allen Beteiligten, vom Arbeitnehmer bis hin
zu den Versicherungen.
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