Auch wenn das eigentliche Erstellen einer Rechnung keine große Kunst ist, sollte
man stets gewisse Grundsätze zur korrekten Rechnungsstellung berücksichtigen.
Nur so kann unnötigem und lästigem Papierkrieg mit Ämtern aus dem Wege gegangen
werden.
Rechnungsvordrucke können ohne weiteres in jedem Schreibwarengeschäft gekauft
werden. Manche Firmen lassen ihre Rechnungsformulare sogar noch in der Druckerei
herstellen, allerdings überwiegt inzwischen das Erstellen von Rechnungen auf dem
Computer.
Hierzu werden genügend kostenlose Downloads angeboten, die jedoch vor Gebrauch
noch einmal eingehend untersucht werden sollten, ob die aktuellen Anforderungen
erfüllt sind und der Mehrwertsteuersatz korrekt ist.
Manche käufliche Rechnungsprogramme übernehmen zugleich die Kommunikation mit
dem Buchhaltungsprogramm. Für solche Programme gibt es dann die passenden
Updates, womit auch sicher gestellt ist, dass alle aktuellen Regelungen
berücksichtigt werden.
Der Aufbau von Rechnungen ist im Prinzip immer ähnlich. Im Briefkopf sind der
Name bzw. die Firmenbezeichnung nebst vollständiger Adresse, Telefon- und
Fax-Nummer sowie evtl. Emailadresse aufgeführt. Oft genug wird in diesem Bereich
auch das Rechnungsdatum niedergeschrieben.
Das folgende Adressfeld ist für die komplette Adresse des Rechnungsempfängers
reserviert. Die darunter im Bereich Betreff vermerkte Rechnungsnummer dient zur
Identifizierung der Rechnung und wird einer fortlaufenden Zahlenreihe entnommen.
Die Rechnungsnummer darf nur einmal vergeben werden. Gelegentlich ist auch hier
das Rechnungsdatum zu finden.
Im folgenden Hauptteil der Rechnung wird nun Art und Menge der gelieferten Warte
bzw. die Art der Dienstleistung aufgestellt. Aus dem Stückpreis und der Anzahl
wird der Bruttogesamtpreis gebildet, von dem unter Umständen noch ein Rabatt
abgezogen werden kann, der dann aber nominal erscheint.
Normalerweise wird dann noch der aktuelle Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen. Der
Mwst-Satz ist in Prozentzahl und als Wert auszuweisen. Den Abschluss der
Abrechnung bildet der zu zahlende Rechnungswert gesamt. Meist folgt dann ein
Hinweis auf die derzeit geltenden Zahlungsbedingungen.
In der Fußzeile finden sich die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (für Auslandsgeschäfte) mit dem zuständigen
Finanzamt, die Bankverbindung und die Mitglieder der Geschäftsleitung mit Vor-
und Zunamen.
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