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 Auslands Krankenversicherungsschutz




Die altbekannte Weisheit im Alltag gilt auch für die Reise: Wichtige Risiken sollten abgesichert werden, und zugleich Überflüssiges außen vor gelassen werden. Als Urlauber sollte man z.B. auf keinen Fall auf einen privaten Auslands-Krankenversicherungsschutz verzichten.

Die Kosten sind ziemlich gering und der Nutzen gleichzeitig sehr groß, wenn man am Urlaubsort plötzlich erkranken sollte. Die Reisekrankenversicherung bezahlt die erforderliche ärztliche Behandlung im Ausland, die benötigten Medikamente und im Notfall sogar den Rücktransport in die Heimat mit einem Rettungsflieger. Ohne das Vorhandensein einer privaten Auslandskrankenversicherung kann allein schon der Krankentransport mit einem Flugzeug schnell mehrere 10.000 Euro kosten. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

Ebenso sinnvoll kann der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sein. Diese zahlt die Stornogebühren, sobald man den Urlaub z.B. aufgrund einer Krankheit nicht mehr antreten kann. Als Rücktrittsgrund werden auch andere wichtige Gründe anerkannt. Dazu gehört z.B. ein schwerer Einbruch in der eigenen Wohnung, sowie der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes, oder der Tod naher Angehöriger.

Wer sich im Urlaub für das Leihen eines Mietwagens entscheidet, sollte damit rechnen, dass im Falle eines Unfalls die Deckungssummen der örtlichen Fahrzeugversicherung für Sach- und Personenschäden zu gering sein können.

Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits vor Antritt der Reise die Bedingungen der eigenen Kfz-Versicherung zu prüfen: Gewöhnlich beinhaltet schon die Kfz-Versicherung in Deutschland eine so genannte „Mallorca-Police“ für den Mietwagen im Urlaub.

Auf diese Weise wird für das Leihfahrzeug der Versicherungsschutz an die in Deutschland gewöhnlichen Haftungssummen angepasst. Wer auf diese Weise vorsorgt, kann auf teure Zusatzversicherungen am Urlaubsort verzichten. Ebenso sollte man auf Reisegepäckversicherungen verzichten. Diese Versicherungen zahlen nur dann, wenn den Reisenden am Verlust seines Gepäcks keinerlei Mitschuld trifft. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass man diesen Nachweis nur selten bringen kann. Zudem sollte man wissen, dass das Reisegepäck - zumindest innerhalb des Urlaubsdomizils - über die heimische Hausratversicherung geschützt ist.



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