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 Lebensversicherung neu berechnen




Vom Versicherer können Leute jetzt ihre Ansprüche aus dem Vertrag neu berechnen lassen, sofern diese zwischen Mitte 1994 und Mitte 2001 eine private Rentenversicherung oder auch eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen haben, und innerhalb dieser Jahre wieder gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben.

Der Grund ist folgender: Viele deutsche Lebensversicherungen haben im Falle einer Ruhestellung oder Kündigung seitens der Kunden in den ersten paar Jahren nach Vertragsabschluss oft zu hohe Gebühren verrechnet, wodurch die Rückzahlungsbeiträge zu niedrig oder sogar gleich Null waren. Weil sie ihre Verträge in den ersten 4 Jahren der Laufzeit gekündigt hatten, war den Versicherten regelmäßig zu wenig gutgeschrieben worden.

Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen dieser Praxis vor kurzem einen Riegel vorgeschoben und als Mindeststandart eine Berechnungsmethode eingeführt, die selbst im Falle einer Kündigung positive Rückzahlungsbeträge gewährleistet, und das ganze schon kurz nach Vertragsbeginn. Die kritisierte Verrechnungsmethode wurde von den Versicherern Mitte 2001 geändert.

Am besten ist es, wenn man dem Versicherer eine 2-wöchige Frist zur Neuberechnung des Rückzahlungsbetrags setzt. Dies am Besten per Einschreiben mit Rückschein, sodass im Streitfall die Möglichkeit eines Nachweises besteht. Man sollte außerdem im Schreiben darauf aufmerksam machen, dass man - falls keine gütliche Einigung zustande kommt - sich an den Versicherungsombudsmann wenden wird. Der Ombudsmann bietet die Möglichkeit, kostenlos und außerdem außergerichtlich die Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherten zu schlichten.

Im Falle zu geringer Rückzahlungsbeiträge dürfen die Ansprüche des Versicherten aus Renten- oder Lebensversicherungen nicht älter als 5 Jahre sein, ansonsten sind sie verjährt und der Versicherer ist damit aus der Pflicht.



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