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 Kfz-Versicherung zahlt bei Feuer in Tiefgarage




Aus dem aktuellen Urteil des Landgerichts München I (Az.: 32 O 8911/04) geht hervor, dass wenn ein in der Tiefgarage abgestelltes Auto in Brand gerät und dadurch Personen geschädigt werden, die Kfz-Versicherungsgesellschaft des Fahrzeigeigentümers die entstandenen Schäden ersetzen muss.

Aktuell wurde dieses Thema, als ein Mann seinen PKW in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses geparkt hatte. Nachdem er die Tiefgarage verlassen hatte, geriet sein Auto durch einen unglücklichen Kurzschluss im Motorraum in Brand. Das Fahrzeug ist daraufhin komplett ausgebrannt.

Durch das entstandene Feuer sowie Ruß und die beträchtliche Rauchentwicklung, entstanden in einer Wohnung - die direkt über der Garage lag - große Schäden an der Einrichtung. Die oben genannten Schäden wollte der KFZ-Versicherer allerdings nicht tragen. Mit folgender Begründung:

Der entstandene Brand sei kein Verkehrsunfall gewesen, da das Auto schon abgestellt war. Der KFZ-Haftpflichtversicherer argumentiert weiter, dass sich das Auto zum Zeitpunkt des Brandes nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befand. Zum Vorteil des Fahrzeughalters sahen dies die Richter aus Bayern anders:

Der oben genannte Fall wird zu Gunsten des Fahrzeugbesitzers entschieden, weil sich das Auto noch im allgemeinen Straßenverkehr befunden habe und die Gefahrenlage fortbestünde. In der Tiefgarage sei die Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen gewesen und außerdem soll der Standort des Fahrzeugs durchaus zum allgemeinen Verkehrsraum im Sinne des Gesetzes anzusehen sein, so die Richter.

Die Versicherungsgesellschaft muss nun die 16.000 Euro entstandenen Schaden zahlen.



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