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Mit circa 20% mehr Blechschäden ist in der Winterzeit jährlich in Deutschland
zu rechnen. Im vergangenen Jahr wurden alleine 28.000 Autounfälle mit
Sachschaden polizeilich erfasst.
Im Ernstfall ist es meistens nicht einfach den Gegner haftbar zu machen - obwohl
man den Unfall nicht selbst verursacht hat. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er
sich nach einem Schaden einfach nicht rührt. Die Polizei hilft hier meistens
auch nicht weiter - es sei denn es liegt Fahrerflucht vor.
Aus diesen Erfahrungen gibt es den so genannten "Zentralruf der
Autoversicherer". 0180-25026 lautet die Telefonnummer wo man rund um die Uhr - 7
Tagen die Woche - Auskunft zum gegnerischen Versicherer - sofern man das
Nummernschild und den Schadenstag kennt, erhalten kann.. Dies ist sogar möglich,
wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat.
Wichtig: Nach einem Schaden neben den Personaldaten auch die Versicherungsdaten
austauschen.
Auch Zeugen können wichtig sein, etwa wenn der Unfallgegner sein Verschulden
abstreitet. Auch hier sollte man dringend die Anschrift der vorhandenen Zeugen
aufschreiben, um im Ernstfall das Verschulden des anderen Fahrers nachweisen zu
können.
Im vergangenen Jahr wurde der Zentralanruf der Autoversicherer ganze 1,6
Millionen mal in Anspruch genommen - dies entspricht circa jedem dritten
Verkehrsunfall. Ein Fahrzeug kann auch ermittelt werden, wenn das andere
Fahrzeug im Ausland zugelassen ist, weil jedem EU-Land
Schadenregulierungsbeauftragte für jedes europäische Versicherungsunternehmen
benannt sind.
Im Schadensfall bieten die deutschen Kfz-Versicherer sogar die Möglichkeit,
unter der Nummer 0800-6683663, Handys zu orten, um schnelle Hilfe zu
organisieren.
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