GeldmachtSpass.de




Sie sind hier: Geldmachtspass - Versicherungen - Teilkasko Haftpflicht
Altersvorsorge
Aktien & Fonds
Finanzierung & Kredite
Geld Ratgeber
Immobilien & Wohnen
Job & Beruf
Gewerbe & Selbständigkeit
Versicherungen
Gesetze & Recht
Steuern
Vorlagen & Muster
Aktienkurse / Börsenkurse
Dax Werte
Goldpreis
Silberpreis
Kupferpreis
Dollarkurs
Ölpreis
   
 Teilkasko Haftpflicht




Wer ein Auto besitzt, der denkt in jedem Fall auch über eine Versicherung nach. Es gibt einen Teil der Versicherung, der in jedem Fall verpflichtend ist, wobei dieser durch freiwillige Versicherungen erweitert werden kann.

Die verpflichtende Versicherung ist die so genannte Haftpflichtversicherung, die jeder Autobesitzer in Deutschland zahlen muss. Sie garantiert, dass bei einem vom Besitzer verursachten Unfall der Unfallgegner auch bezahlt wird und der Autobesitzer nicht selber für den Schaden aufkommen muss.

Es gibt darüber hinaus durch die Teilkasko und natürlich auch durch die Vollkasko eine Möglichkeit das eigene Auto gegen andere Schäden wie zum Beispiel Brand, Diebstahl oder Raub.

Wem das Auto auf offener Straße geklaut wird, der bekommt im Falle einer bestehenden Teilkaskoversicherung den vollen Wert des Wagens ersetzt. Darüber hinaus werden von der Teilkaskoversicherung auch Schäden wie zum Beispiel diverse Umweltschäden ersetzt.

Es ist auch möglich, dass durch einen Kurzschluss der komplette Wagen Feuer fängt oder Teile im Motorraum wie z.B. ein Steuergerät nicht mehr korrekt funktionieren. Auch für diese Schäden kommt in jedem Fall die Teilkasko-Versicherung auf.

Es ist ratsam sich vorher die genauen Konditionen der Versicherung anzusehen. Durch Kleinigkeiten wie z.B. einen festen Autostellplatz oder aber auch eine Garage ist es ohne Probleme möglich die zu zahlenden Preise für die Teilkasko noch ein wenig nach unten zu korrigieren.

Bei einigen Versicherungen ist es gerade für junge Fahrteilnehmer möglich, dass sie ihre Beiträge durch zum Beispiel das Absolvieren eines Fahrsicherheitstrainings senken lassen können. Hier reicht in der Regel ein entsprechender Nachweis aus, der an die Versicherung geschickt wird.



Weitere Artikel:

Haftpflicht
Direktversicherung Abretung / Auszahlung

 

Nach oben - Haftungshinweise - Impressum - Bookmark  
 

Copyright 1998 - 2009 by GeldmachtSpass.de

 
Arbeitsvertrag Kündigung
Aufhebungsvertrag
Berliner Testament
Düsseldorfer Tabelle
Erbschein
Erziehungsgeld
Erbschaftssteuer
Eidesstattliche Vers.
Elternzeit
Fristlose Kündigung
Haushaltsplan
Hypothekenzinsen
Kündigungsschreiben
Kündigungsfristen
Kilometerpauschale
Kinderfreibetrag
Kinderzuschlag
Lohnsteuertabelle
Lohnsteuerjahresausgleich
Lohnsteuerklassen
Mietminderung
Mietvertrag Kündigung
Mutterschaftsgeld
Nachsendeantrag
Nebenkostenabrechnung
Nichtveranlagungsb.
Patientenverfügung
Pfändungstabelle
Splittingtabelle
Umrechnungskurs
Untermietvertrag
Vermögenswirksame L.
Vorsorgevollmacht
Witwenrente