Die Direktversicherung ist eine betriebliche Altersversorgungsart, leicht zu verwalten, exakt kalkulierbar, lukrativ und dazu steuerlich begünstigt: ab 2005 können pro Jahr bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung steuerfrei in die Direktversicherung einfließen. Sie kann nur
bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
Die Direktversicherung funktioniert folgendermaßen: der Arbeitgeber
(Versicherungsnehmer) schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des
Arbeitnehmers ab. Dazu wird eine zusätzliche Gehaltsleistung des Arbeitgebers
oder ein Teil des Bruttogehalts (Entgeltumwandlung) direkt in diese Versicherung
eingezahlt.
Die vom Arbeitgeber für die Direktversicherung entrichteten Beiträge sind nicht
sozialversicherungspflichtig. Bei der Gehaltsumwandlung wiederum sinkt das zu
versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers, er spart somit Steuern.
Die Leistungen stehen im Erlebensfall dem Versicherten, im Fall seines Todes
seinen Hinterbliebenen zu.
Die Direktversicherung wird von großen Unternehmern meist als
Gruppenversicherung abgeschlossen, welches den begünstigten Arbeitnehmern
attraktivere Ablaufleistungen garantiert.
Beim Arbeitgeberwechsel bietet sich eine Lösungen an: der Versicherungsvertrag
wird vom neuen Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer selbst übernommen. Ist beides
nicht möglich, muss die Versicherung beitragsfrei gestellt werden, da sie nicht
vorzeitig kündbar ist, wobei die Ansprüche auf die erworbenen Leistungen
bestehen bleiben.
Bei Arbeitslosigkeit bleiben die erworbenen Ansprüche ebenso unangetastet.
Abtretung bzw. Beleihung der Ansprüche auf die Direktversicherung durch den
versicherten Arbeitnehmer ist ausgeschlossen, vor Verpfändung ist sie ebenfalls
sicher.
Die Leistung der Direktversicherung sieht üblicherweise wie folgt aus: die
Rentenzahlung kann nur gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente beginnen, nicht
vor Vollenden des 60. Lebensjahr. Bei manchen Versicherern ist ein späterer
Beginn möglich, wobei die Rente weiter steigt. Je nach Vertrag ist auch eine
einmalige Kapitalauszahlung möglich.
Bitter ist, dass die Leistung der Direktversicherung (Rente oder
Kapitalabfindung) nachgelagert zu besteuern ist, weil sie aus nicht versteuertem
Einkommen entsteht.
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