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 Direktversicherung Abretung / Auszahlung




Die Direktversicherung ist eine betriebliche Altersversorgungsart, leicht zu verwalten, exakt kalkulierbar, lukrativ und dazu steuerlich begünstigt: ab 2005 können pro Jahr bis zu 4  % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in die Direktversicherung einfließen. Sie kann nur bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.

Die Direktversicherung funktioniert folgendermaßen: der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Dazu wird eine zusätzliche Gehaltsleistung des Arbeitgebers oder ein Teil des Bruttogehalts (Entgeltumwandlung) direkt in diese Versicherung eingezahlt.

Die vom Arbeitgeber für die Direktversicherung entrichteten Beiträge sind nicht sozialversicherungspflichtig. Bei der Gehaltsumwandlung wiederum sinkt das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers, er spart somit Steuern.

Die Leistungen stehen im Erlebensfall dem Versicherten, im Fall seines Todes seinen Hinterbliebenen zu.

Die Direktversicherung wird von großen Unternehmern meist als Gruppenversicherung abgeschlossen, welches den begünstigten Arbeitnehmern attraktivere Ablaufleistungen garantiert.

Beim Arbeitgeberwechsel bietet sich eine Lösungen an: der Versicherungsvertrag wird vom neuen Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer selbst übernommen. Ist beides nicht möglich, muss die Versicherung beitragsfrei gestellt werden, da sie nicht vorzeitig kündbar ist, wobei die Ansprüche auf die erworbenen Leistungen bestehen bleiben.

Bei Arbeitslosigkeit bleiben die erworbenen Ansprüche ebenso unangetastet.

Abtretung bzw. Beleihung der Ansprüche auf die Direktversicherung durch den versicherten Arbeitnehmer ist ausgeschlossen, vor Verpfändung ist sie ebenfalls sicher.

Die Leistung der Direktversicherung sieht üblicherweise wie folgt aus: die Rentenzahlung kann nur gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente beginnen, nicht vor Vollenden des 60. Lebensjahr. Bei manchen Versicherern ist ein späterer Beginn möglich, wobei die Rente weiter steigt. Je nach Vertrag ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.

Bitter ist, dass die Leistung der Direktversicherung (Rente oder Kapitalabfindung) nachgelagert zu besteuern ist, weil sie aus nicht versteuertem Einkommen entsteht.



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