Mit der in Krafttretung der neuen Versicherungsvermittler-Verordnung, ändern sich einige wichtige Dinge für den Versicherungskunden. Von nun an müssen Versicherungsvermittler die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse von Beratungsgesprächen schriftlich festhalten. Auf diese Weise verhindert man, dass später keine Unklarheiten aufkommen können.
Man erhält als Kunde stets eine Kopie des Beratungsprotokolls. Der Vorteil für den Kunden liegt darin, dass man den Versicherungsvertreter im Ernstfall haftbar machen kann, wenn man z.B. einen finanziellen Schaden erleidet, weil der Versicherungsvermittler Produkte empfohlen hat, die nicht zur eigenen Lebenssituation und Risikoneigung passen.
Im Streitfall wird der Nachweis somit um einiges leichter, wenn man über eine schriftliche Dokumentation des Beratungsgesprächs verfügt. Die im Ernstfall gezahlte Entschädigung, welche man als falsch beratener Kunde erhält, stammt von der Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss der Versicherungsvermittler nach neuem Recht zwingend abschließen.
Wichtig ist zu beachten, dass die Möglichkeit besteht, den Vermittler vor dem Beratungsgespräch schriftlich von der Dokumentationspflicht zu befreien. Einlassen sollte man sich darauf aber nicht, denn auf diese Weise schwächt man laut Verbraucherschützern, die eigene Position.
Versicherungsvermittler, die für mehrere Unternehmen tätig sind, müssen zudem einen Sachkundenachweis erbringen und sich im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer eintragen lassen, um auf diese Weise die Erlaubnis für ihre Tätigkeit zu erlangen.
Aus dem Eintrag der deutschen Industrie und Handelskammer ist erkennbar, ob der Versicherungsvermittler nur für ein Unternehmen arbeitet, oder Versicherungen verschiedener Gesellschaften verkauft.
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